Beratung und Service

Förderprogramme des Bundes

Messeförderung des Bundes

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und für Ernährung und Landwirtschaft (BMWi) unterstützen kleine und mittelständische deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an Messen im Ausland. Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und vom Verband der deutschen Messerwirtschaft (AUMA) veröffentlicht.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von:
  • Firmengemeinschaftsausstellungen
  • Fachsymposien
  • Sonderschauen
  • Informationsständen
  • Informationszentren
  • Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft
Junge, innovative, deutsche Kleinunternehmen können darüber hinaus vergünstigt auf dem Gemeinschaftsstand einer internationalen Leitmesse in Deutschland ausstellen. Weitere Informationen finden Sie hier:

Förderung zur Markterschließung

Mit dem Markterschließungsprogramm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deutsche Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte.

Hier finden Sie die Projektübersicht:

Exportinitiativen


Die iXPOS-Partner unterstützen die internationale Geschäftsanbahnung mit Kooperations- und Kontaktveranstaltungen im Rahmen verschiedener Förderprogramme und Exportinitiativen.
  • Energie
  • Umwelttechnologie
  • Gesundheitswirtschaft
  • Zivile Sicherheitstechnologien und Dienstleistungen
  • Agrar- und Ernährungswirtschaft

Exportkreditversicherung

Die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland werden exportierenden Unternehmen durch die Euler Hermes Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt. Sie ist Ihr Partner für eine sichere und erfolgreiche Geschäftsentwicklung weltweit und bietet Schutz vor Forderungsausfall und Insolvenz Ihrer Kunden.

Warenkreditversicherung – Schutzschirm für Lieferketten verlängert

Bundesregierung greift wichtigen Impuls der Wirtschaft auf
Mit der Verlängerung dieses Schutzschirmes über den Jahreswechsel hinaus will die Bundesregierung verhindern, dass Unternehmen in der Covid-19-Pandemie Gefahr laufen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer in- und ausländischen Kunden sitzenzubleiben, wenn diese der Krise zum Opfer fallen.
Absicherung der Warenkreditversicherer kann stabilisierend wirken
Wichtige Lieferketten in Deutschland und weltweit sind infolge von Corona erheblich unter Druck geraten. Denn in der Krise gehen nicht nur für viele Unternehmen die Auftragseingänge zurück, auch die Zahlungsausfälle nehmen zu – und damit die Risiken der Warenkreditversicherer, die diese Lieferbeziehungen oft erst ermöglichen.
Diese Risiken federt die Bundesregierung mit der Staatsgarantie ab. Die Verlängerung des Schutzschirms für Lieferketten und Warenkreditversicherungen bis zum 30. Juni 2021 kann nun weiter dazu beitragen, die häufig in Wertschöpfungsketten organisierte deutsche Wirtschaft an dieser Stelle zu stabilisieren und Liquidität in den Unternehmen zu halten.
Positive Signale aus Brüssel
Auch die EU-Kommission hat zur Verlängerung des Schutzschirms bereits positive Signale gegeben. Demnach garantiert der Bund Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro auch für das kommende Jahr. Die Kreditversicherer beteiligen sich ebenfalls an dem Schutzschirm, indem sie wie bisher einen Teil der möglicherweise anfallenden Entschädigungszahlungen selbst tragen.
Quelle: DIHK