Beratung und Service
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die neue Richtlinie zum Förderprogramm Wipano veröffentlicht. Wipano fördert den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen.
Förderprogramm WIPANO
Förderziel:
Im Rahmen der neuen Richtlinie fördert das BMWi die effiziente Nutzung von geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.
Im Rahmen der neuen Richtlinie fördert das BMWi die effiziente Nutzung von geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.
Gegenstand der Förderung:
Wipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeiter, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Wipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeiter, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Es werden zudem Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Zuwendungsempfänger bei "Patentierung und Verwertung":
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe, und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe, und zwar sowohl als Einzelantragsteller als auch im Verbund.
Zuwendungsempfänger "Normen und Standardisierung":
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Letztere jedoch nur im Verbund mit Unternehmen.
Höhe der Zuwendung bei "Normen und Standardisierung":
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200 000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts auf 200 000 Euro beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
Bei Normungsprojekten von Unternehmen beträgt die Zuwendung bis zu 40.000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nicht überschreiten darf.
Diese Richtlinie trat mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich.