Hochwasser

Hochwasser: Hilfe und Unterstützung für Unternehmen

Auch in Niederbayern haben Betriebe mit Schäden durch das Hochwasser zu kämpfen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher ein Soforthilfeprogramm für betroffene Unternehmen aufgelegt. Daneben können weitere Hilfen und Erleichterungen genutzt werden.

Soforthilfe für Unternehmen

Laut Information der Staatsregierung gelten als wichtigste Eckpunkte:
  • Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro für betroffene Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern
  • Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen.
  • Bei nicht versicherbaren Schäden soll Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
  • Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin: “Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen anerkannten Sachverständigen nötig.”
  • Wenn Unternehmen durch das Hochwasser in ihrer Existenz bedroht sind, sollen zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds möglich sein. Die Hilfeleistungen können laut Staatsregierung dabei je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis zu 100 Prozent betragen.
  • Andere/weitere Hilfen gelten für Privathaushalte (siehe unten).
zum Antragsformular für die Soforthilfe beim Bayerischen Wirtschaftsministerium
zur Regierung von Niederbayern, bei der die Anträge zur Soforthilfe eingereicht werden müssen
zu den Richtlinien der Soforthilfe

Kontakt:

  • Die Regierung von Niederbayern hat eine Informationsseite sowie eine E-Mail-Adresse für die gewerbliche Hochwasserhilfe eingerichtet und verweist zudem auf das “Info-Telefon” der Bezirksregierung.
    E-Mail: Gewerbliche.Hochwasserhilfe@reg-nb.bayern.de
    Telefon: 0871 8083434
  • Verantwortlich für die Soforthilfe für Unternehmen ist das Bayerische Wirtschaftsministerium. Eine Zusammenfassung von aktuellen Informationen und Links zu den Hochwasser-Soforthilfen hat das Ministerium auf einer Sonderseite veröffentlicht. Die Ansprechpartner des Ministeriums für die gewerbliche Wirtschaft sind unter der Telefonnummer 089 2162-0 erreichbar.
Neben der Soforthilfe sind weitere/andere Hilfen für Unternehmen möglich, beispielsweise durch die LfA Förderbank Bayern oder im Zuge der steuerlichen Erleichterungen durch den “Unwettererlass” des Finanzministeriums (siehe unten). Unternehmen sollten sich einen Überblick über alle in Frage kommenden Hilfen und Unterstützungen verschaffen. 

Unternehmen müssen Sachverständige beauftragen

Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass betroffene Unternehmen, die die Soforthilfe in Anspruch nehmen wollen, für die Feststellung der Schäden Sachverständige heranziehen sollen – mit der Behebung der Schäden kann aber bereits begonnen werden: 
“Für die Hilfen wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Schadensfeststellung durch einen Gutachter benötigt. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass, unabhängig vom Inkrafttreten der Richtlinien, schon jetzt mit der Behebung der Schäden begonnen werden kann. Im Rahmen der Soforthilfen ist aufgrund der oben genannten beihilferechtlichen Vorgaben aber die Schadensdokumentation durch einen anerkannten Sachverständigen nötig.“
Auch Sachverständigenhonorare stellen erstattungsfähige Ausgaben dar.
Die Quelle und weiterführende Informationen dazu hier.

Weiterführende Hilfen für Unternehmen

steuerliche Erleichterungen

Mit einem “Unwettererlass” hat das Bayerische Finanzministerium steuerliche Erleichterungen für betroffene Unternehmen verkündet – von Stundungen über Sonderabschreibung bis zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen. Alle Einzelheiten dazu stehen hier.

Finanzierungshilfen der LfA und Härtefonds bei Existenzgefährdung

Links und Informationen zu den Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern für geschädigte Unternehmen finden sich ebenfalls auf der Sonderseite des Wirtschaftsministeriums. Auch einige Angaben zur Unterstützung aus dem Härtefonds im Falle einer Existenzgefährdung sind hier veröffentlicht. 

Information und Beratung durch die IHK

Wir halten Sie auf dem Laufenden! Die IHK unterstützt die vom Hochwasser betroffenen Betriebe mit Service und Beratung, etwa zu den zur Verfügung stehenden Hilfsprogrammen oder auch bei der Suche nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen, beispielsweise zum “Hochwasser-Kurzarbeitergeld”, zur Freistellung von Mitarbeitern als Einsatzkräfte oder zum Ausfall von Arbeitszeit, finden Sie hier.

Hilfen für Privathaushalte

Für die Programme "Soforthilfe Haushalt/Hausrat“, "Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden“ sowie die "Notstandsbeihilfen" liegen die Antragsformulare vor. Die Anträge müssen über die Städte und Landkreise gestellt werden, die auf ihren Internetauftritten die entsprechenden Formulare hinterlegt haben. Beispielsweise finden Sie hier die Anträge für: