Beratung und Service

Bayerische Staatsregierung verabschiedet "Wohnbau-Booster"

Die Bayerische Staatsregierung hat einen “Wohnbau-Booster” verabschiedet. Dabei handelt es ich um ein Paket von Maßnahmen aus den Bereichen Wohnraumförderung, staatlicher Wohnungsbau und Vereinfachung im Baurecht. 
Die Bayerische Wohnraumförderung wird mit insgesamt 1 Milliarde Euro unterstützt. Bei der Mietwohnraumförderung sollen die Verdopplung des objektabhängigen Darlehens und die Erhöhung des allgemeinen Zuschusses für mehr Anreize sorgen. Auch die Eigenwohnraum- und die Modernisierungsförderung werden durch höhere Zuschüsse aufgewertet. Der kommunale Wohnungsbau wird unterstützt, um bedarfsorientierten Wohnraum zu schaffen.
Im Bereich des Staatlichen Wohnungsbaus sollen die Investitionen durch die BayernHeim GmbH ausgebaut werden, indem das Kapital der Gesellschaft weiter aufgestockt wird. Geeignete Grundstücke sollen im Rahmen des Erbbaurechts vergünstigt an staatliche Wohnungsbaugesellschaften abgegeben werden können.
Um flexibler und schneller bauen zu können, sollen die gesetzlichen Vorgaben beim Baurecht weiter vereinfacht werden. Insbesondere sollen Abweichungen von Vorschriften gemäß Art. 63 der Bayerischen Bauordnung leichter möglich sein, bis hin zu einem "Gebäudetyp E" für experimentelle Gebäude.
Ebenfalls Teil des “Boosters” ist die vermehrte Nutzung und Sanierung von Leerständen, um Wohnraum für Flüchtlinge und die lokale Bevölkerung zu schaffen.
Kommunen und Bauherren sollen über die Einzelheiten im Rahmen von Informationsveranstaltungen und einer “Tagung zur Wohnraumförderung und Städtebauförderung” informiert werden.