Beratung und Service

Digitalbonus Bayern

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus unterstützt der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben. Anträge sind ab dem 08.07.2024, 10:00 Uhr über diesen Link möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in digitale Technik, um beispielsweise analoge Geschäftsmodelle umzustellen oder betriebliche Prozesse zu digitalisieren. Auch Ausgaben für die IT-Sicherheit werden gefördert.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
  • Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillingen und moderner Simulationstechniken
  • IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung?

Digitalbonus Standard:
  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.

Programmabwicklung:

Für die Programmabwicklung wurden vom Bayerischen Wirtschaftsministerium die bayerischen Bezirksregierungen beauftragt. Die Entscheidung über die eingegangenen Förderanträge erfolgt im niederbayerischen IHK-Bezirk somit durch die Regierung von Niederbayern.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website zum Digitalbonus Bayern.