Beratung und Service
Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Gründungszuschuss
Bezieher von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bei der Existenzgründung erhalten. Die Agentur für Arbeit unterstützt Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, mit dem Gründungszuschuss nach § 93 des Sozialgesetzbuchs III. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-I-Anspruch. Die Arbeitsagentur entscheidet über die Anträge nach eigenem Ermessen. Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen gewährt werden:
- Phase I: sechs Monate in der Höhe des ALG-I-Anspruchs plus pauschal 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung
- Phase II: weitere neun Monate pauschal 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung
Stellungnahme der IHK Niederbayern zum Gründungszuschuss
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie der Agentur für Arbeit eine fachliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen. Diese Stellungnahme erstellt die IHK Niederbayern für Sie kostenlos- soweit Sie im Bereich Industrie, Handel, Dienstleistung gründen.
Um die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung beurteilen zu können, müssen der IHK bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilft Ihnen die Checkliste zur IHK-Stellungnahme für den Gründungszuschuss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 204 KB) der IHK Niederbayern.
Um die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung beurteilen zu können, müssen der IHK bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilft Ihnen die Checkliste zur IHK-Stellungnahme für den Gründungszuschuss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 204 KB) der IHK Niederbayern.
Unter anderem benötigen Sie hierfür einen Business- und Finanzplan. Diesen können Sie über unser kostenfreies Online-Tool in der Unternehmenswerkstatt erstellen.
Einstiegsgeld
Bürgergeld-Bezieher haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. In solchen Fällen kann aber ein Einstiegsgeld als Zuschuss zum Bürgergeld gezahlt werden. Über die Höhe dieser Leistung entscheidet der Fallmanager des zuständigen Jobcenters. Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage der monatlichen Regelleistung errechnet. Ergänzend dazu können Sie einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes oder besondere persönliche Umstände berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim jeweils zuständigen Jobcenter. Der Verein Aktivsenioren Bayern e. V. unterstützt u. a. bei der Beantragung des Einstiegsgeldes. Sie stehen Ihnen als unabhängiger Partner, frei von wirtschaftlichen Interessen bei, das dafür nötige Konzept zu entwerfen.