Energiekrise

Beschlossene Umlagen

Die bereits beschlossene Gasbeschaffungsumlage tritt nun doch nicht in Kraft. Erhoben werden seit dem 1. Oktober aber eine Gasspeicherumlage sowie eine Strukturierungs- und Regelenergieumlage.

Gasbeschaffungsumlage

Die umstrittene Gasumlage sollte ursprünglich am 01.10.2022 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat jedoch am 29.09.2022 die Abschaffung der Gasumlage beschlossen.

Gasspeicherumlage

Am 01.10.2022 trat eine neue Gasspeicherumlage in Kraft. Ab dem 01.07.2023 beträgt die Gasspeicherumlage 1,45 Euro/MWh zzgl. Umsatzsteuer.
Die Gasspeicherumlage soll bis zum 01.04.2025 (end)abgerechnet werden. Mit Ausnahme der ersten und letzten Umlageperiode (01.10.2022 bis 01.01.2023 bzw. 01.01.2025 bis 01.04.2025) beträgt eine Umlageperiode 6 Monate. Die Veröffentlichung der Umlagehöhe für die folgenden Perioden erfolgt jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten.
Der Hintergrund für diese zweite Umlage liegt darin begründet, dass THE die gesetzlich vorgegebenen Speichermindestfüllstände von 95 % zum 01.11.2022 erfüllen muss. Die dadurch entstehenden Kosten kann THE im Umlageverfahren den Bilanzkreisverantwortlichen proportional nach ihren Gasmengen verrechnen, die nachgelagerten Erdgaslieferanten können sie anschließend an die Erdgasverbraucher weiterreichen.

Strukturierungs- und Regelenergieumlage

Zum 01.10.2023 senkt THE wieder die bereits bekannten Umlagen für die Strukturierung-bei Standard-Lastprofil-Kunden (SLP-Kunden– jährliche Abrechnung) und für Regelenergie bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden – monatliche Abrechnung).
Beide Umlagen betragen dann 0,00 ct/kWh.
Vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 beträgt die
  • Regelenergieumlage für Gasverbraucher mit monatlicher Abrechnung (RLM-Verbraucher) 3,90 Euro/MWh (0,39 ct/kWh) zzgl. Umsatzsteuer
  • Strukturierungsumlage für Gasverbraucher mit jährlicher Abrechnung (SLP-Verbraucher) 5,70 Euro/MWh (0,57 ct/kWh) zzgl. Umsatzsteuer
Stand der Information: 13.09.2023