Beratung und Service
Energieliquiditätskredit: LfA führt neues Produkt ein
Zur Bewältigung der Energiepreiskrise führt die LfA mit dem Energieliquiditätskredit ein neues Produkt mit hoher Risikoentlastung für die Hausbank und breitem Verwendungszweck ein.
Der Energieliquiditätskredit steht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzern) bis einschließlich 500 Millionen Euro zur Verfügung, die direkt oder indirekt von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Gefördert werden können Investitionsmaßnahmen sowie Betriebsmittelbedarf.
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Millionen Euro, der Darlehensmindestbetrag auf 10.000 Euro. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 Prozent. Das Laufzeitspektrum umfasst die Standardlaufzeiten 3/1/3, 5/1/5, 8/2/8, 10/2/10 (Laufzeit/Tilgungsfreijahre/Zinsbindung), mit der Möglichkeit der Laufzeitflexibilisierung.
Der Energieliquiditätskredit ist mit einer obligatorischen 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet. Die Bepreisung der Darlehen erfolgt nach dem risikogerechten Zinssystem.
Anträge für den neuen Energieliquiditätskredit können bei der LfA ab dem 01.12.2022 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite der LfA.