Standortpolitik

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Sitzung mit steuerlichen Themen
In der Sitzung des ehemaligen Steuerausschusses war Berlin (virtuell) zu Gast:
Die Herren Dr. Kambeck und Baykal vom DIHK referierten und diskutierten rege mit den zahlreichen Teilnehmern und Gästen. Im Mittelpunkt stand das „Update Finanz- und Steuerpolitik in Krisenzeiten sowie die Grundsteuerreform“ und die „DIHK- Vorschläge zur Entlastung und zum Bürokratieabbau“, wobei hierfür Grundlage eine Studie am Beispiel Gastgewerbe war. Das 45-seitige Papier Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung wurde am 5. Mai d.J. vorgestellt und beschreibt „Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik“, wobei auch die wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sichergestellt werden soll. Einig waren sich die Anwesenden, dass auch zukünftig ein Austausch zwischen der unternehmerischen Praxis und der politischen Bühne in der Bundeshauptstadt wichtig und wünschenswert sei. Die Sitzung wurde aufgrund der bereits bestehenden Planungen aus dem letzten Jahr durchgeführt.

Haushaltsgespräche Oberhausen und Mülheim an der Ruhr
Zum „Haushaltsgespräch Essen“ am 31. Mai waren Kämmerer Gerhard Grabenkamp und zum „Haushaltsgespräch Oberhausen“ am 16. August Kämmerer Apostolos Tsalastras Gäste in unserem Hause. Gemeinsam mit der Hauptgeschäftsführerin und Präsidentin wurden mit verschiedenen (Unternehmens-)Vertretern in der IHK über aktuelle Zahlen,
Entwicklungen und Perspektiven sowie Entschuldungsmöglichkeiten der städtischen
Finanzlage gesprochen.  Wie in der Vergangenheit waren es konstruktive und wertvolle Begegnungen, die auch zukünftig regelmäßig stattfinden werde.

Sitzung der IHK-NRW-Steuerreferenten
Am 14. November waren die NRW-Steuerreferenten zu Gast in unserem Hause. Unter der stellvertretenden Sitzungsleitung von Bernd Falge (IHK Bielefeld) informierten und diskutierten die Teilnehmer über verschiedene steuerlich relevante Themen.
Während Brigitte Neugebauer aus Berlin vor Ort über die aktuellen Entwicklungen bei der Umsatzsteuer“ referierte, schalteten sich Dr. Kathrin Andrae („aktuelle Situation der öffentlichen Finanzen“) und Dr. Rainer Kambeck mit seinem Vortrag „Zeitenwende in der Steuerpolitik – Wohin führt der Weg für ein zukunftsfestes Steuersystem?“ aus der Bundeshauptstadt virtuell zu der Veranstaltung. Die Fachleute berichteten allesamt aus der unternehmerischen Praxis, dass bei Standortüberlegungen in/für Deutschland immer mehr der Aspekt „Belastungen durch Formalitäten, Bürokratismus und Nachhaltigkeitsberichterstattungen“ ausschlaggebend sei.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden zum Jahresbeginn 2024 teils neue Regeln für die GbR eingeführt. Aber auch geltendes Recht, das durch Rechtsfortbildung in den vergangenen Jahrzehnten entstanden ist, wurde in den Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) übernommen. Der weitgehend überarbeitete Text regelt die GbR nun klarer und ist leichter verständlich.
Kernstücke der Reform sind die Regelung der Rechtsfähigkeit der GbR als Außengesellschaft und das neue Gesellschaftsregister für die eingetragene GbR (eGbR).
Die IHK war weit vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung aktiv und hat auf ihrer Internetseite umfangreich informiert. Zudem wurden in einem IHK-Themenforum im September von Referent Dr. Arnd Becker von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 35 Unternehmensvertreter über die neuen gesetzlichen Regelungen zu GbR, OHG und KG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, informiert.
Als Ausblick: Seit der Einführung der neuen Regelung sind (Stand: Ende Februar 2024) in dem Gesellschaftsregister im IHK-Bezirk bereits 64 eGbR eingetragen worden. In 15 Fällen davon wurde die IHK im Vorfeld von den Gerichten angehört. Soweit bisher nachvollziehbar, werden vor allem Grundstücks- und Beteiligungs-GbRs eingetragen. Sonstige freiwillige Eintragungen sind eher die Ausnahme.