Stimme der Wirtschaft

Aufgaben der Vollversammlung

Was sind die Aufgaben der Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist das "Parlament der Wirtschaft" und das oberste Beschlussorgan der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und ist zuständig für alle Angelegenheiten, die für die gewerbliche Wirtschaft im IHK-Bezirk relevant sind. Ihre demokratisch gewählten Mitglieder entscheiden über alle wichtigen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Vollversammlung beschließt insbesondere über Beiträge, Satzungen, Wahlordnung, Wahl der/des Präsidentin/-en und der Vizepräsidenten/-innen, Bestellung der/des Hauptgeschäftsführers/in, Einrichtung und Besetzung des Vorsitzes von Ausschüssen, IHK-Haushalt und die Gebührenordnung.
Richtungsentscheidungen und Kostenkontrolle
In ihren regelmäßig stattfinden Sitzungen bestimmt die Vollversammlung ihre Positionen zu wirtschaftspolitischen Fragen. Sie beschließt zudem die wichtigsten Projekte der IHK zu Essen und entscheidet über die Verwendung und den Einsatz von Mitteln. Ihr obliegt sowohl das Recht, über den Wirtschaftsplan zu entscheiden, als auch die Mitgliedsbeiträge und Gebühren festzusetzen Die IHK-Vollversammlung repräsentiert das Gesamtinteresse der Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die IHK zu Essen vertritt dieses Gesamtinteresse der Wirtschaft in der MEO-Region – Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen.
Vielfalt der Interessen der Unternehmen bündeln
Damit die IHK das Gesamtinteresse der Unternehmen vertreten kann, ist sie auf Unternehmer angewiesen, die sich im Ehrenamt engagieren. Die Interessen des Ein-Mann-Betriebs, des Technologieunternehmens, des mittelständischen Fabrikanten und des weltweit aktiven Konzerns sind zwar manchmal sehr unterschiedlich, sie haben aber auch vieles gemeinsam: So brauchen sie alle ein wirtschaftsfreundliches Umfeld, eine gute Verkehrsinfrastruktur und gut ausgebildete Fachkräfte. Grundgedanke der IHK ist es daher, die Vielfalt der Unternehmensinteressen darzustellen und sie zu einer Position der regionalen Wirtschaft zu bündeln. Die Vollversammlung besteht zurzeit aus 84 Mitgliedern, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Gewählt werden kann, wer entweder als wahlberechtigtes Mitglied der IHK selbst ein Gewerbe betreibt oder zur gesetzlichen Vertretung eines wahlberechtigten IHK-Mitgliedsunternehmens befugt ist. Wählbar sind auch in das Handelsregister eingetragene Prokuristen oder unter besonderen Voraussetzungen auch sogenannte besonders bestellte Bevollmächtigte.
Die Mitglieder der Vollversammlung nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.
Nur wer aktiv mitmacht, kann etwas bewegen

Ein Vollversammlungsmitglied genießt neben der Mitwirkung an vielfältigen Entscheidungsprozessen noch weitere Vorteile:
  • Vernetzung mit relevanten Unternehmen
  • Vernetzung mit politischen Entscheidungsträgern
  • Aktuelle und exklusive Informationen aus erster Hand
Der Aufwand bleibt überschaubar. Die Vollversammlung tagt in der Regel drei Mal im Jahr für circa zwei Stunden. Wer seinen Sachverstand darüber hinaus einbringen möchte, wird mit offenen Armen in einem der Ausschüsse, Arbeitskreise oder Netzwerk empfangen.