Informationspflichten

Prüfungen im Bereich Verkehr


Für Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) beziehungsweise der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV), der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV), der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) oder dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG).


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK zu Essen zur Durchführung einer Prüfung nach den oben genannten Verordnungen bzw. Gesetz.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Tel: 0201/1892-0
Fax: 0201 / 1892 – 172
E-Mail: info@essen.ihk.de
Internet: www.essen.ihk24.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf
Tel: 0211 / 36702-51
E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Verarbeitungszwecke sind:
  • Abwicklung der oben genannten Prüfungen (einschließlich Prüfungsergebnis, Ausstellung von Zweitschriften und Verweise, Bewertung von Freistellungsanträgen),
  • Führen eines Verzeichnisses über alle durch die Industrie- und Handelskammern festgestellten Prüfungsergebnisse/ausgestellten Bescheinigungen.
  • Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Durchführung der Prüfungen verarbeitet.
  • Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der nach der im Anmeldeformular genannten Prüfungsordnung/Satzung erhoben.
Rechtsgrundlagen:
  • Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß § 4 Absatz 7 in Verbindung mit (i.V.m.) § 5 Absatz 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen,
  • Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § 3 Absatz 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Absatz 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen,
  • Prüfungen (Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer): gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK zu Essen,
  • Prüfung (Berufskraftfahrer): gemäß § 2 Absatz 1, 2 BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK zu Essen

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an:
  • Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zu Essen zur Zahlungsabwicklung,
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter der IHK zu Essen,
  • gegebenenfalls andere IHKs im Rahmen einer möglichen Verweisung,
  • Prüfungsausschussmitglieder,
  • gegebenenfalls an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung

    weitergegeben.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Wir übermitteln Ihre Daten grundsätzlich nicht in Drittländer oder an internationale Organisationen.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsunterlagen
  • Personenverkehr: Prüfungsunterlagen zwei Jahre, Prüfungsniederschriften 60 Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Gefahrgutbeauftragte: Prüfungsunterlagen sieben Jahre, gelöste Prüfungsaufgaben ein Jahr, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Gefahrgutfahrer: Lehrgangsunterlagen zehn Jahre, gelöste Prüfungsaufgaben zwei Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Berufskraftfahrer: Prüfungsunterlagen zwei Jahre, Prüfungsniederschriften 60 Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
  • Güterkraftfahrer: Prüfungsunterlagen zwei Jahre, Prüfungsniederschriften 60 Jahre, Prüflingsdaten 60 Jahre
Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber, Ihre Fahrschule oder Ihr Bildungsträger Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.
Im Übrigen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben.

9. Betroffenenrechte

In Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben sie folgende Rechte:
  • Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht, Auskunft von uns über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Sie haben gemäß Art. 16 DSGVO das Recht, Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen oder unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Sie haben gemäß Art. 17 DSGVO das Recht, die unverzügliche Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Sie haben gemäß Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.
  • Sie haben gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen, sofern die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt. Das gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
  • Werden personenbezogene Daten verarbeitet, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch einzulegen.
  • Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung) beruht, haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO ferner das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:
  • Fachkundeprüfung (Personenverkehr): gemäß § 4 Absatz 7 i.V.m. § 5 Absatz 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Fachkundeprüfung (Güterkraftverkehr): gemäß § 3 Absatz 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Absatz 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Gefahrgutbeauftragtenprüfung: gemäß § 5 Absatz 2 Seite 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Gefahrgutfahrerprüfung: gemäß § 5 Abs. 2 Seite 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
  • Berufskraftfahrerqualifikation: gemäß § 8 Absatz 2 BKrFQG und der Prüfungsordnung der IHK zu Essen
Die IHK zu Essen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bzw. Schulung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.