Unser Ehrenamt
Berufsbildungsausschuss
Der Aufgaben sowie die Struktur des Berufsbildungsausschusses werden durch das Berufsbildungsgesetz festgelegt. Diese Besonderheit führt zu einigen Unterschieden im Vergleich zu den anderen IHK-Ausschüssen. Zu den Aufgaben des BBA gehört das Erlassen von Vorschriften und Empfehlungen für die berufliche Bildung in der Region, wie Prüfungsordnungen, Regelungen zur Ausbildungszeit und Vorschriften für Fortbildungsprüfungen. Außerdem muss er in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung angehört oder unterrichtet werden.
Vorsitz des Ausschusses
Porträt
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Position
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Name
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Unternehmen
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Standort
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alternierender
Vorsitzender
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Jan Mrosek
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Deutscher Gewerkschaftsbund NRW Region Mülheim-Essen Oberhausen
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Essen
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alternierender
Vorsitzender
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Martin Unterschemmann
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Sparkasse Essen
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Essen
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Zusammensetzung und Berufung: Der Berufsbildungsausschuss (BBA) besteht aus 6 Arbeitgebervertretern, 6 Arbeitnehmervertretern und 6 Lehrkräften berufsbildender Schulen mit beratender Stimme. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Das Wirtschaftsministerium NRW beruft die Mitglieder für eine vierjährige Amtszeit. Arbeitgebervertreter werden auf Vorschlag der Vollversammlung ausgewählt, der DGB koordiniert die Auswahl der Arbeitnehmervertreter, und die Vertreter der Schulen werden von der Bezirksregierung benannt. Im Gegensatz zu anderen IHK-Ausschüssen sind nicht nur Unternehmer, sondern auch Ausbilder, Personalverantwortliche und Schulleiter vertreten.
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Vorsitz: Der Vorsitz im BBA wechselt jährlich zwischen einem Arbeitgebervertreter und einem Arbeitnehmervertreter, auch als "alternierende Vorsitzende" bekannt.