IHK gibt Auskunft
Wie kommt eine Firma an ihren Namen?
Eine Firma muss natürlich einen Namen haben. Gründer wissen, wie schwierig es ist, einen Namen zu finden, der gut klingt, einprägsam und inspirierend ist. „Nomen est omen“, wie der Lateiner sagt, der Name ist alles ...
Was ist eine „Firma“?
Es handelt sich dabei um den Namen, mit dem das Unternehmen im Rechtsverkehr aufzutreten hat. Die Firma ist besonders geschützt. Andere dürfen sie nicht ohne Weiteres verwenden. Sie kann daher auch nicht frei gewählt werden. Ob eine Firma eintragungsfähig ist, erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK), die eine „Zweitschrift“ des örtlichen Handelsregisters führt.
Haben Unternehmer sich z.B. für eine GmbH auf einen Namen geeinigt, geht es daher erst richtig los: über einen Notar wird der Gesellschaftsvertrag erstellt und die gewünschte Firma beim Handelsregister am Amtsgericht zur Eintragung eingereicht. Das Gericht prüft, entscheidet und trägt dann im Normalfall ein.
Es handelt sich dabei um den Namen, mit dem das Unternehmen im Rechtsverkehr aufzutreten hat. Die Firma ist besonders geschützt. Andere dürfen sie nicht ohne Weiteres verwenden. Sie kann daher auch nicht frei gewählt werden. Ob eine Firma eintragungsfähig ist, erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK), die eine „Zweitschrift“ des örtlichen Handelsregisters führt.
Haben Unternehmer sich z.B. für eine GmbH auf einen Namen geeinigt, geht es daher erst richtig los: über einen Notar wird der Gesellschaftsvertrag erstellt und die gewünschte Firma beim Handelsregister am Amtsgericht zur Eintragung eingereicht. Das Gericht prüft, entscheidet und trägt dann im Normalfall ein.
Was dabei im Hintergrund läuft, wissen aber nur wenige Unternehmer:
Die örtlichen Handelsregister fragen in vielen Fällen die IHK, ob die gewählte Firma als zulässig angesehen wird, dies geht mittlerweile häufig durch Einsendung auf das elektronische Behördenpostfach (EGVP) der IHK auch sehr schnell ohne lange Postlaufzeiten, so dass zwischen Frage und Antwort meist nur ein Arbeitstag liegt.
Die örtlichen Handelsregister fragen in vielen Fällen die IHK, ob die gewählte Firma als zulässig angesehen wird, dies geht mittlerweile häufig durch Einsendung auf das elektronische Behördenpostfach (EGVP) der IHK auch sehr schnell ohne lange Postlaufzeiten, so dass zwischen Frage und Antwort meist nur ein Arbeitstag liegt.
Ansprechpartner bei der IHK ist dafür Michael Richter. Er erhält viele der unterschiedlichsten Anfragen.
Michael Richter: „Dies sind dann häufig Kollisionsfälle, also bei zwei ähnlich klingenden Firmennamen die Stellungnahme, ob diese sich noch deutlich genug voneinander unterscheiden. Auch Anfragen, ob ein Betrieb seinen Sitz wirklich wie angekündigt verlegt hat oder noch betreibt, sind Tagesgeschäft der IHK. So erhält die IHK Essen pro Monat durchschnittlich 150 Anfragen alleine von Gerichten.“
Michael Richter berichtet außerdem: „Die Papierberge in der Korrespondenz mit den Gerichten gehören der Vergangenheit an, Anfragen werden beiderseits meist online und verschlüsselt verschickt, was viel Zeit spart.“
Noch abkürzen kann man dieses Verfahren, wenn die Gründer oder die für sie tätigen Notare diesen Service der IHK direkt selbst abrufen. Im Gespräch mit der IHK wird so noch vor Einschaltung des Gerichtes häufig abgeklärt, ob der gewünschte Firmenname „frei“ und zulässig ist und dies dem Anfragenden dann auch auf Wunsch schriftlich bestätigt. Mit dieser Bescheinigung, das zeigt die Erfahrung, erfolgen Eintragungen beim Handelsregister dann ohne Zeitverzögerung, teilweise binnen weniger Tage.
Michael Richter: „Dies sind dann häufig Kollisionsfälle, also bei zwei ähnlich klingenden Firmennamen die Stellungnahme, ob diese sich noch deutlich genug voneinander unterscheiden. Auch Anfragen, ob ein Betrieb seinen Sitz wirklich wie angekündigt verlegt hat oder noch betreibt, sind Tagesgeschäft der IHK. So erhält die IHK Essen pro Monat durchschnittlich 150 Anfragen alleine von Gerichten.“
Michael Richter berichtet außerdem: „Die Papierberge in der Korrespondenz mit den Gerichten gehören der Vergangenheit an, Anfragen werden beiderseits meist online und verschlüsselt verschickt, was viel Zeit spart.“
Noch abkürzen kann man dieses Verfahren, wenn die Gründer oder die für sie tätigen Notare diesen Service der IHK direkt selbst abrufen. Im Gespräch mit der IHK wird so noch vor Einschaltung des Gerichtes häufig abgeklärt, ob der gewünschte Firmenname „frei“ und zulässig ist und dies dem Anfragenden dann auch auf Wunsch schriftlich bestätigt. Mit dieser Bescheinigung, das zeigt die Erfahrung, erfolgen Eintragungen beim Handelsregister dann ohne Zeitverzögerung, teilweise binnen weniger Tage.
Mit viel jahrzehntelanger Erfahrung beantwortet Michael Richter so gekonnt die Fragen von Gründern, Notaren und Handelsregistergerichten. Diese juristische Erstberatung erfolgt meistens auf telefonische Anfrage direkt am Telefon oder auch per Mail, schriftlich oder im persönlichen Gespräch.
Mitgliedsunternehmen der IHK zu Essen und solche Personen, die in dem Kammerbezirk Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen die Gründung eines Unternehmens planen, erhalten weitergehende Informationen. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.