Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Sachbezugswerte 2025
Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der "Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" für das Jahr 2025 zugestimmt. Damit stehen die Sachbezugswerte für das nächste Jahr fest.
Die SvEV dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Beschäftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht gehören dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschläge.
Hintergrund
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Werte im Überblick:
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Werte im Überblick:
Sachbezug Verpflegung 2025
Der Monatswert für Verpflegung wird ab dem 01.01.2025 auf 333 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten anzusetzen:
- für ein Frühstück 2,30 Euro
- für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro.
Sachbezug Unterkunft 2025
Ab 1.1.2025 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 282 Euro (pro Kalendertag: 9,40 Euro).
Die Sachbezugswerte sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres zu berücksichtigen. Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Beschlusssache des Bundesrates
Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht zurzeit noch aus (Stand 28.11.2024)
Beschlusssache des Bundesrates
Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht zurzeit noch aus (Stand 28.11.2024)