01.07.2024

Schiedsgericht der IHK Essen ist mit dem heutigen Tag Geschichte

Die IHK zu Essen hatte wie andere Industrie- und Handelskammern auch ein eigenes Schiedsgericht beruhend auf einer von der Vollversammlung 1991 beschlossenen Schiedsgerichtsordnung eingerichtet. Das Aufkommen an Verfahren ist in den letzten Jahrzehnten stark rückläufig gewesen.
Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung hat die Vollversammlung der DIHK im Januar 2023 den IHK-Schiedsgerichtshof (SGH) gegründet. Der Gesetzgeber hatte der IHK-Organisation mit Novellierung des IHK-Gesetzes die Einrichtung eines Schiedsgerichtshofs aufgegeben: Durch ihn soll die alternative Streitbeilegung für die gewerbliche Wirtschaft weiterentwickelt und der Rechtsstandort Deutschland gestärkt werden.
Damit der SGH eine ausreichende Auslastung und Bekanntheit erlangt, wurde seitens der DIHK angeregt, dass die IHKs mit einem eigenen Schiedsgericht zukünftig auf den SGH verweisen sollen.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Essen hat am 26. März 2024 folgende Verweisungsschiedsgerichtsordnung beschossen, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.  
Das heißt, Unternehmen, die in Verträgen die Schiedsgerichtsordnung des kaufmännischen Schiedsgerichts der Industrie- und Handelskammer zu Essen vereinbart haben, wenden sich seit dem 1. Juli 2024 an den Schiedsgerichtshof (SGH) des DIHK KdöR in Berlin