Unser Ehrenamt

Ausschuss für Recht, Steuern & öffentliche Haushalte

Am 15.06.2023 tagte die Vollversammlung der IHK.  Sie berief in ihrer Sommersitzung die Unternehmerinnen und Unternehmer für den Vorsitz und die Stellvertretung der Fachausschüsse, die ihr beratend zur Seite stehen.
Die Gremien spiegeln die Expertise unterschiedlicher Branchen der MEO-Region wider und bringen die Erfahrung aus der Praxis ein. Mit ihrem Erfahrungsschatz sollen sie Positionierungen der IHK fachlich untermauern und zur Optimierung des Wirtschaftsstandorts beitragen.   
Die Präsidentin der IHK zu Essen, Jutta Kruft-Lohrengel, merkte an: „Das ehrenamtliche Engagement der Unternehmen ist die Basis unserer Arbeit. Durch die Vielfalt der Unternehmerinnen und Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen können wir ausgewogene Positionen
entwickeln, die fachlich fundiert sind. Die Ausschüsse als großes Netzwerk schaffen damit Mehrwerte für die Region."
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Steuern, Recht und öffentliche Haushalte:  
Michael Simon, ECOVIS KSO Treuhand & Steuerberatung, Oberhausen
Stellvertreterin des Ausschussvorsitzenden (seit 22.11.2023)
Cornelia  Rolf, Vorstand Ressort Finanzen/Controlling, NOWEDA Apothekergenossenschaft eG, Essen 
Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit in diesem Ausschuss? Sprechen Sie uns gerne an; Hauptamtlich wird der Ausschuss von Stefanie Albus und Andreas Zaunbrecher betreut (Kontakte in der der rechten Spalte). 
In § 6 der Satzung der IHK vom 23.04.2023 heißt es über “Ausschüsse” auszugsweise:
“(1) Die Vollversammlung kann zu ihrer Unterstützung bei der Behandlung bestimmter Aufgabenbereiche oder besonderen Angelegenheiten Ausschüsse mit beratender Funktion errichten. Sie beruft für die Dauer ihrer Amtszeit die Vorsitzenden und deren Stellvertreter; sie kann dabei auch Personen berücksichtigen, die nicht zur Vollversammlung wählbar sind. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von deren Vorsitzenden in Abstimmung mit der Geschäftsführung für die Dauer der Amtszeit der Vollversammlung berufen; S. 2, 2. Halbsatz gilt entsprechend. Vorsitzende der Ausschüsse und deren Stellvertreter können von der Vollversammlung abberufen werden, wenn diese gegen Anstand und Sitte der ehrbaren Kaufleute gem. § 2 verstoßen. Unter dieser Voraussetzung können auch Mitglieder der Ausschüsse von deren Vorsitzenden in Abstimmung mit der Geschäftsführung abberufen werden.
(1a) Die Ausschüsse haben beratende Funktion gegenüber der Vollversammlung und anderen Organen der IHK sowie gegenüber der Geschäftsführung der IHK. Sie sind berechtigt, sich in Abstimmung mit dem Hauptgeschäftsführer gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit zu äußern, soweit sich die Äußerungen im Rahmen bestehender Positionen der IHK halten.
(2) Die Mitglieder der Ausschüsse nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie haben über vertrauliche Mitteilungen, Tatsachen und Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren. 
Die Geschäftsführung der Ausschüsse übernehmen Mitarbeiter der IHK
(..)”.