Elektronische Kassen(systeme) -Oktober 2019

Übergangsregelung für technische Sicherheitseinrichtungen bei Kassen


Registrierkassen: Nichtaufgriffsregelung bis 30. September 2020 beschlossen
 
Bund und Länderfinanzverwaltungen haben sich mit Blick auf die mangelnde Verfügbarkeit von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen darauf verständigt, bei elektronischen Kassen(systemen) eine Nichtaufgriffsregelung mit Geltung bis zum 30. September 2020 zu treffen. Damit kommen die Finanzverwaltungen der dringenden Forderung der IHK-Organisation nach.
Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen wurden mit dem sog. Kassengesetz verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten.
Da zurzeit jedoch noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich sind und voraussichtlich erst Ende Oktober 2019 die ersten – vorläufig zertifizierten – tSEs verfügbar sein werden, ist absehbar, dass eine flächendeckende Ausstattung aller geschätzt 2,1 Millionen Kassen in Deutschland bis zu diesem Stichtag 1. Januar 2020 nicht mehr möglich ist.
Der DIHK hatte mehrfach gegenüber Politik, dem BMF und den Finanzverwaltungen der Länder auf dieses Problem hingewiesen und eine rasche und sachgerechte Lösung für unsere Unternehmen angemahnt. Unterstützt wurde dieses Vorgehen durch eine koordinierte bundesweite Ansprache der Industrie- und Handelskammern gegenüber ihren Landesfinanzministerien.
Auf der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung vom 25./26. September 2019 wurde nunmehr eine zeitlich befristete Nichtaufgriffsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Hierüber hatte bereits das Bayrische Finanzministerium in einer Pressemeldung berichtet. Zugleich wurde vereinbart, dass entsprechende Meldungen der Unternehmen erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen erfolgen müssen. Hierzu wird zeitnah ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Hinweis:
Unternehmen bekommen nun mehr Zeit, die für ihre Kassensysteme passenden Sicherheitseinrichtungen auszuwählen und zu implementieren. Jedoch sollten die Maßnahmen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Hierzu empfiehlt es sich, einen Zeitplan für die Umstellung zu erstellen und die vorgenommenen Maßnahmen zu dokumentieren.
 
Quelle: Guido Vogt, DIHK Berlin, 14.10.2019
Anmerkung:
Zeitnah soll dazu ein BMF-Schreiben veröffentlicht werden!