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Hinweis: Ein Praxisbericht und die konkreten Aufgaben eines Handelsrichters - dazu lesen Sie gerne hier mehr!
Stand: August 2024
Ehrenamtliche Handelsrichter
Seit Beginn des 16. Jahrhundert handeln Kaufleute in Deutschland als Richter in Handelsrechtsangelegenheiten - die sogenannten Handelsrichter. Sie werden als ehrenamtliche Richter von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen.
1. Was sind ehrenamtliche Handelsrichter und wofür gibt es sie?
Handelsrichter sind voll-stimmberechtigte Richter, die diese verantwortungsvolle Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Wie jeder andere Richter ist auch der Handelsrichter ein Teil der rechtssprechenden Gewalt im Sinne von Artikel 92 Grundgesetz und daher „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“. Ausdrücklich wiederholt das Deutsche Richtergesetz noch einmal in § 45, dass „der ehrenamtliche Richter… in gleichem Maße wie ein Berufsrichter unabhängig“ ist: wie dieser hat auch er das Beratungsgeheimnis zu wahren, nämlich über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung zu schweigen, und zwar auch nach Beendigung der Handelsrichtertätigkeit.
Die Kammern für Handelssachen beim Landgericht sind in Deutschland mit insgesamt drei Richtern besetzt, und zwar einem Volljuristen als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern aus der Kaufmannschaft. Diese Spezialspruchkörper für Kaufleute am Landgericht haben sich die Kaufleute selbst erkämpft, es gibt sie bereits seit Inkrafttreten des Gerichtverfassungsgesetzes (GVG) im Jahre 1877.
Sinn und Zweck ist es, neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubringen. Die ehrenamtlichen Handelsrichter sind deshalb keine Laienrichter, wie Schöffen, sondern Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung. Ehrenamtliche Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Sie haben auch gleiches Stimmrecht wie ein Berufsrichter: jede Stimme zählt gleich viel. Im Gegensatzsatz zu einem Schöffen / einer Schöffin hat der Handelsrichter auch die Richterrobe an, ist also äußerlich nicht von den Berufsrichtern zu unterscheiden.
Sinn und Zweck ist es, neben juristischen Kenntnissen auch kaufmännischen Sachverstand und kaufmännische Erfahrung in die Entscheidung des Gerichts einzubringen. Die ehrenamtlichen Handelsrichter sind deshalb keine Laienrichter, wie Schöffen, sondern Fachrichter mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet der Unternehmensführung. Ehrenamtliche Handelsrichter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Sie haben auch gleiches Stimmrecht wie ein Berufsrichter: jede Stimme zählt gleich viel. Im Gegensatzsatz zu einem Schöffen / einer Schöffin hat der Handelsrichter auch die Richterrobe an, ist also äußerlich nicht von den Berufsrichtern zu unterscheiden.
2. Was ist die Aufgabe eines ehrenamtlichen Handelsrichters?
Ehrenamtliche Handelsrichter sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen. Pro Jahr gibt es 4 bis 12 Verhandlungstermine, welche in der Regel einen Vormittag bis einen Tag dauern. Vor jeder Verhandlung gibt es am selben Tag eine Vorbesprechung, bei welcher der Sachverhalt erläutert wird. Vor- oder Nachbereitungszeiten entstehen daher nicht.
3. Welche Rechte und Pflichten haben ehrenamtliche Handelsrichter?
Abgesehen davon, dass Handelsrichter kein Dienstverhältnis zum Bundesland haben, unterliegen sie im Verfahren den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Berufsrichter. Sie wirken in der Gerichtsverhandlung und bei der Urteilsfindung gleichberechtigt mit. Sie besitzen volles Stimmrecht und können damit in der dreiköpfigen Spruchkammer sogar den Vorsitzenden, also den juristisch ausgebildeten Richter, überstimmen. Ihre Bedeutung wird äußerlich auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie - anders als Schöffen - in der Verhandlung eine schwarze Robe tragen. Ein Handelsrichter muss unabhängig sein und ist an das Beratungsgeheimnis gebunden.
4. Wie wird man Handelsrichter und wer kann es alles werden?
Ehrenamtliche Handelsrichter werden auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine wiederholte Ernennung ist möglich.
Bewerber stellen eine formlose Anfrage bei der IHK, welche dann gegebenenfalls telefonische
Rücksprache hält. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewerber von der IHK dem Landgericht bei nächster Mitteilung von dort über eine freie Stelle vorgeschlagen werden. Nach weiteren Überprüfungen (Vorstrafen etc.) wird der Bewerber durch das Landgericht zum ehrenamtlichen Handelsrichter ernannt.
Vor seiner ersten Verhandlung wird der ehrenamtliche Handelsrichter vereidigt und er erhält dementsprechend eine Urkunde.
Bewerber stellen eine formlose Anfrage bei der IHK, welche dann gegebenenfalls telefonische
Rücksprache hält. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann der Bewerber von der IHK dem Landgericht bei nächster Mitteilung von dort über eine freie Stelle vorgeschlagen werden. Nach weiteren Überprüfungen (Vorstrafen etc.) wird der Bewerber durch das Landgericht zum ehrenamtlichen Handelsrichter ernannt.
Vor seiner ersten Verhandlung wird der ehrenamtliche Handelsrichter vereidigt und er erhält dementsprechend eine Urkunde.
Voraussetzungen:
- man muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- im Handelsregister für ein Unternehmen eingetragen oder eingetragen gewesen sein als:
- Geschäftsführer
- Eingetragener Kaufmann
- Prokurist
- Vorstandsmitglied.
- Das Unternehmen, für das die Tätigkeit ausgeübt wird, hat in Essen für das Landgericht Essen bzw. in Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen für das Landgericht Duisburg eine Handelsniederlassung oder die Tätigkeit wird in einem Unternehmen angehört, das dort seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
- ferner wird die Zuverlässigkeit über das Schuldnerverzeichnis geprüft.
- bei nicht mehr im Handelsregister eingetragenen Personen müssen diese für die Benennung durch die IHK Essen gegenüber dem Landgericht Essen in Essen den Wohnsitz haben, gegenüber dem Landgericht Duisburg in Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen den Wohnsitz haben.
Hinweis: Ein Praxisbericht und die konkreten Aufgaben eines Handelsrichters - dazu lesen Sie gerne hier mehr!
Stand: August 2024