Unser Ehrenamt

Ausschuss für Sachverständigenwesen

Was tut der Ausschuss für das Sachverständigenwesen der IHK?
Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß § 36 der Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die Sachverständigenordnung der IHK zu Essen regelt, dass die IHK über Anträge auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung erst nach Anhörung des Ausschusses für das Sachverständigenwesen entscheidet. Daher ist es eine der Hauptaufgaben des Ausschusses, über die Anträge von Sachverständigen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zu beraten.
Darüber hinaus besteht die Tätigkeit des Sachverständigenausschusses darin, alle Themen rund um das Sachverständigenwesen, wie z. B. Vergütungssätze für Sachverständige oder Änderungen der Gebührenordnung, zu beraten.
Wer ist Mitglied im Ausschuss?
Die Mitglieder des Ausschusses für das Sachverständigenwesen sind schwerpunktmäßig in der MEO-Region in Unternehmen oder als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig. Zurzeit leitet Frau Dipl.-Ing., Dipl.-Des. Sabine Berchem, Sachverständigenbüro Berchem in Essen, den Ausschuss. Ihr Stellvertreter ist derzeit Herr Dipl.-Ing. Rolf Werken, Geschäftsführer der WIG Immobilien GmbH in Oberhausen.
Wie wird man Mitglied?
In der Regel erhalten Interessierte zunächst den Gaststatus, um die Arbeit des Ausschusses kennenzulernen und später durch Beschluss in der IHK-Vollversammlung berufen zu werden.

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