Definition und Information
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland verändert sich: Globalisierung und Strukturwandel der Wirtschaft zu wissensintensiven Dienstleistungsangeboten, Fachkräftemangel, die Komplexität und Erhöhung der Aufgaben sowie Steigerung der Verantwortung sind zentrale Herausforderungen der Unternehmen.
Wie viele Studien belegen, zeigen sich die Folgen dieser Entwicklung auch auf Ebene der Beschäftigten: Psychische und chronische Erkrankungen nehmen zu, bedingt durch steigenden Zeitdruck bei der Erledigung der Aufgaben, großen Wettbewerbsdruck auf Arbeitsplätzen, Angst vor Arbeitsplatzverlust und in der Folge sog. Präsentismus (Aufsuchen des Arbeitsplatzes trotz Erkrankung), ungesunde körperliche Belastungen, um nur einige Gründe zu nennen.
Für die Unternehmen ergibt sich daraus Handlungsbedarf mit dem Ziel einer langfristigen Erhaltung und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kann hierfür einen wertvollen Beitrag leisten. Zielgerichtet angewandt und gut kommuniziert, fördert dieses Mittel die Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter, welches Auswirkungen auf die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit jedes einzelnen Unternehmens hat. Zudem können mit einem effizienten Betrieblichen Gesundheitsmanagement Kosten für Behandlungen, Unfälle etc. vermieden werden, welches letztlich die sozialen Sicherungssysteme entlasten kann.
Ansprechpartner
Bewährte Kooperationspartner und Ansprechpartner bei der Vorbereitung und Durchführung der betrieblichen Gesundheitsförderung sind z. B. Krankenkassen, Unfallkassen und Gesundheitsdienstleister und ihre IHK vor Ort.
Steuerliche Anreize
Auch der Staat unterstützt Unternehmen, die sich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter einsetzen:
Maßnahmen des Arbeitsgebers zur Gesundheitsförderung und Prävention sind bis zu 500 Euro pro Beschäftigten und Jahr steuerbefreit. Darunter fallen sowohl Ausgaben für unternehmensinterne Angebote als auch Zuschüsse des Arbeitgebers an die Beschäftigten für extern durchgeführte Maßnahmen.