Versicherungsvermittlerrecht

Sachkundeprüfung als "Geprüfte/r Fachfrau/mann für Versicherungsvermittlung IHK"

1. Örtliche Zuständigkeit

Der Nachweis der vom Gesetzgeber für Versicherungsvermittler/ -berater geforderten Sachkunde gem. § 34 d Abs. 2 Nr. 4 Gewerbeordnung kann durch eine Prüfung bei der IHK erbracht werden. Die IHK Essen hat mit der IHK Düsseldorf eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Bewerber aus dem IHK-Bezirk Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen können danach bei der IHK Düsseldorf die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/ -berater ablegen.

2. Durchführung der Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht gem. § 3 Abs. 1 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 160 Minuten. Die praktische Prüfung soll in der Regel 20 Minuten dauern.
Zum praktischen Prüfungsteil ist zuzulassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Die Prüfungssprache ist deutsch.

3. Gliederung der Prüfung

Bei dem schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und praktisch anwenden kann. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die nachfolgenden fachlichen Grundlagenbereiche:
a) Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung;
b) Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere:
– Gesetzliche Rentenversicherung;
– Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung;
– Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung);
– Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge
c) Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung;
d) Verbundene Hausratversicherung, verbundene Gebäudeversicherung;
e) Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Rechtsschutzversicherung.
Zu den zuvor genannten Versicherungssparten sollen insbesondere der zielgruppenspezifische Bedarf, die Angebotsformen, der Leistungsumfang, der Versicherungsfall, die rechtlichen Grundlagen und die marktüblichen allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die inhaltlichen Vorgaben gemäß Anlage 1 der VersVermV beachtet werden.
Im praktischen Prüfungsteil, der als Simulation eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfungsteilnehmer geprüft. Hier soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösugen entwickeln und anbieten zu können. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer wählen zwischen den beiden Sachgebieten:
a) Vorsorge, mit folgenden Inhalten:
– Lebensversicherung,
– Private Rentenversicherung,
– Unfallversicherung,
– Berufsunfähigkeitsversicherung,
– Krankenversicherung,
– Pflegeversicherung
oder
b) Sach-/Vermögensversicherung, mit folgenden Inhalten:
– Haftpflichtversicherung,
– Kraftfahrtversicherung,
– Verbundene Hausratversicherung,
– Verbundene Gebäudeversicherung,
– Rechtsschutzversicherung.
Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt, die auf eine der beiden folgenden Situationen Bezug nimmt:
– Versicherungsvermittler und Kunde
– Versicherungsberater und Kunde

4. Anmeldung zur IHK-Sachkundeprüfung

Bei der Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittler kooperiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Essen mit der IHK zu Düsseldorf. Interessenten aus dem IHK-Bezirk Essen können bei der IHK zu Düsseldorf an der Sachkundeprüfung zum/zur Geprüften Versicherungsfachmann/-frau (IHK) teilnehmen.
Einzelheiten zu den Terminen, zur Anmeldung, zur Dauer und Anzahl der Aufgaben sowie zum Prüfungsablauf erfahren Sie hier:
Kundencenter IHK Düsseldorf
Tel.: 0211 3557-0
E-Mail:
kundencenter@duesseldorf.ihk.de