EU-Lebensmittelverordnung

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung "LMIV EU 1169/2011" in ganz Europa.
Ziel der Verordnung ist, dass die Verbraucher verstärkt über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln informiert werden.
In Deutschland wurde ergänzend eine vorläufige nationale Verordnung für die Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln erlassen (VorILMIEV). Egal ob beim Bäcker, Metzger, im Restaurant, im Supermarkt oder in der Eisdiele: Unternehmen müssen Informationen darüber vorhalten, in welchen Produkten Zutaten enthalten sind, die möglicherweise Allergien auslösen.
Die EU-Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Die Informationspflichten über potentiell wirksame Allergene gelten für alle Lebensmittel, die für Endverbraucher bestimmt sind. In Zukunft müssen Bäckereien, Metzger, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, aber auch Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe usw., Informationen über mögliche Allergene in ihren Produkten für Gäste und Kunden bereithalten.
In unserem Infoblatt erhalten Sie wichtige Informationen über die konkrete Kennzeichung, Hinweise zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung im Gastgewerbe und praktische Tipps und Beispiele. Die Informationen erhalten Sie rechts im Downloadbereich.