Sachgebiet und Stoffkatalog

Rahmenplan für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Gewerbeordnung legt fest, dass für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden muss (§ 34 a GewO). Dies betrifft:  
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichen öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachungen im Einlassbereich vor gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz für Flüchtlingsunterkünfte in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewebetreibende (Unternehmer)
    - gesetzliche Vertreter juristischer Personen
    - die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten 
      Personen 
Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten ausüben will - dies gilt für das Wachpersonal in Bewachungsunternehmen, für Selbstständige ebenso wie für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter.

Näheres zur Sachkundeprüfung regelt die Bewachungsverordnung (BewachV), so auch den Gegenstand der Prüfung. In § 7 BewachV sind die folgenden Sachgebiete - und damit Prüfungsfächer - genannt:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Eine weitere Konkretisierung des prüfungsrelevanten Stoffs ist in der Bewachungsverordnung selbst nicht enthalten. Stoffsammlung für die Unterrichtung der BewachV, gibt jedoch Anhaltspunkte für die Prüfungsinhalte.
 
Um die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele für die Prüfungsteilnehmer transparenter und verbindlicher zu machen, hat die IHK-Organisation diesen Rahmenplan erarbeitet. Er zeigt den inhaltlichen Rahmen auf, der durch die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben in den sachkundepflichtigen Bereichen vorgegeben wird. Der Rahmenplan bezieht sich auf den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Er ist Richtschnur für die Entwicklung der bundeseinheitlichen Aufgabensätze für den schriftlichen Prüfungsteil. Die konkreten Prüfungsfragen orientieren sich am aktuellen Stand der jeweiligen Sachgebiete; dies ist alleine schon aus der aktuellen Fortentwicklung beispielsweise der rechtlichen Inhalte oder der Sicherheitstechnik begründet.
 
Der Inhalt des Rahmenplans bezieht sich auf die genannten Sachgebiete, die durch weitere Stichworte zu möglichen Inhalten konkretisiert werden. Der Rahmenplan nennt neben den Sachgebieten, Erläuterungen und Schwerpunkten im mündlichen Prüfungsteil auch Taxonomiestufen. Durch diese kann der Prüfungsteilnehmer erkennen, in welcher Tiefe der genannte Inhalt beherrscht werden muss.
 
Der Rahmenplan dient sowohl Prüfungsteilnehmern, die sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten, als auch Bildungsträgern und Dozenten als Orientierung. Er kann nicht abschließend alle Aspekte, die mit einem Sachgebiet verbunden sein können, auflisten.