Weitere Sicherheitsmerkmale

Fälschungssichere Bescheinigungen

Neues Sicherheitsmerkmal auf den Bescheinigungen für die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren sowie für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a bei den Industrie- und Handelskammern.
Es handelt sich dabei um einen aus verschiedenen Kriterien zusammengesetzten Validierungscode  der zusätzlich zur Unterschrift erscheint.
Bescheinigungen nach § 34 a Gewerbeordnung (auch Zweitschriften), die seit dem 1. Januar 2019 von der IHK zu Essen ausgestellt werden, sind daher immer mit einem Validierungscode versehen.