Übersicht der nationalen Umsetzung

Verpackungen in Europa

Aktualisierte Broschüre

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat daher eine Broschüre herausgegeben bzw. aktualisiert. Darin enthalten ist ein Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.
Die Broschüre beantwortet u.a. diese Fragen:
  • Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen?
  • Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich?
  • Welche Kennzeichnungspflichten und Sonderregelungen gibt es?
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Bis diese Regelung beschlossen und in Kraft tritt, kann jedoch noch mehr als ein Jahr vergehen. Seit der letzten Auflage der Broschüre hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung dieser Broschüre notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, kann die DIHK leider keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.

Webinar “Verpackungen: Blick in die EU”

In Kooperation mit dem Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. veranstaltet die DIHK am 30.09.2024 von 10:00 bis ca. 11:30 Uhr das Webinar zum Thema „Verpackungen: Blick in die EU“.
Wie bereits im letzten Jahr haben sich die AHKs Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, und neu dabei - den Niederlanden, bereiterklärt, über die länderspezifischen rechtlichen Grundlagen im Verpackungsrecht zu informieren.
Mit der zukünftigen PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) soll eine Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen zu Verpackungen erreicht werden. Die Anwendung dieser Verordnung erfolgt jedoch erst 18 Monate nach dem Inkrafttreten. Mit der formalen Zustimmung des EU-Rates wird aber erst im Herbst dieses Jahres zu rechnen sein. Die aktuellen Regelungen werden daher bis mindestens Anfang 2026 in Kraft bleiben.
Erfahren Sie, welche Kennzeichnungspflichten, Meldepflichten, Anwendungsbereiche und Sonderpflichten bezüglich Verpackungen in diesen wichtigen Europäischen Ländern gelten.
Am 30. September 2024, 10:00 bis ca. 11:30 Uhr, per MS Teams event.dihk.de/verpackungen_blick_in_die_eu