International
Carnet
Was ist ein Carnet?
Unternehmen und natürliche Personen, die
- Berufsausrüstung,
- Messegüter oder
- Warenmuster
nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein Carnet beantragen, können sie von einem vereinfachten Verfahren profitieren.
Welche Vorteile bietet das Carnet?
Während im herkömmlichen Zollprozess eine “Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung” erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Grenzabfertigung schneller und einfacher
- beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer
- keine Hinterlegung von Barsicherheiten
- teilweise Wegfall der üblichen Ausfuhr- und Einfuhrdokumente (Proformarechnung, Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigung, Zollantrag, etc).
In welche Länder kann ich mit Carnet reisen?
Aktuell kann das Carnet-Verfahren in diesen Anwenderstaaten angewendet werden.
Unterschriftenhinterlegung
Hier finden Sie Hinweise zur Unterschriftenhinterlegung bei der IHK:
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Das Carnet wird digital
Die Vorzüge des Carnet-Verfahrens sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei uns ein Carnet elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden. Ein weiterer großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller benötigt weder einen Drucker noch Formular-Vordrucke. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen.
Weitere Hinweise dazu weiter unten im Text.
Weitere Hinweise dazu weiter unten im Text.
Übergangsweise ist die Carnet-Beantragung in Papierform weiterhin möglich.
Zudem strebt die Internationale Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der Güter.
Melden Sie sich gern bei Ihrer IHK, wenn Sie weitere Fragen dazu haben.
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem aktuellen(!) Internet-Browser (z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari.
Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata.de-System.
Wie kann ich mich registrieren?
Es geht ganz einfach:
- e-ata.de aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen
(das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzern und der Registrierung finden Sie im Handbuch eCarnet sowie im eCarnet Wissensmanagement.
Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter e-ata.de ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im o.g. Handbuch oder im eCarnet Wissensmanagement.
Und so ist der Ablauf:
© IHK München
Wichtig, bitte beachten Sie:
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie als Carnet-Inhaber das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie als Carnet-Inhaber das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.