Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Hintergrund
Die Verbesserung der Menschenrechte und die Vermeidung von Umweltrechtsverletzungen entlang von Lieferketten – das sind die Ziele des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Erstmals sind deutsche Unternehmen verpflichtet, die negativen Auswirkungen ihres Handelns auf Menschen und Umwelt zu definieren, zu bewerten und in ihre Geschäftsentscheidungen einzubeziehen. Sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass ihre Standorte und Zulieferer soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. Die wichtigsten Informationen zum LkSG sind im Faktenpapier des BMZ mit dem Titel “Auswirkungen auf Unternehmen in Partnerländern und staatliche Unterstützungsangebote zusammengefasst.
Aktuelle Fristverlängerung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass erstmalig zum 01.01.2026 geprüft wird, ob die Berichte nach dem LkSG vorliegen bzw. veröffentlicht wurden. Nähere Hinweise dazu: BAFA - Berichtspflicht
Wer ist betroffen?
Das Gesetz trat Anfang 2023 in Kraft und betrifft zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Diese Schwelle sinkt ab 2024 auf 1.000 Beschäftigte. Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich als mittelbar Betroffene mit dem Thema konfrontiert, denn zunehmend fordern größere Geschäftspartner von ihnen Nachweise über ihre unternehmerische Verantwortung in der Lieferkette. Dabei bezieht sich der Begriff „Lieferkette“ auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Lieferung an den Endkunden.
Pflichten für deutsche Unternehmen
Welche Pflichten ergeben sich nun für deutsche Unternehmen?
- Unmittelbar betroffene Unternehmen:
- Grundsatzerklärung
- Risikoanalyse
- Risikomanagementsystem
- Beschwerdemechanismus
- Berichterstattung.
- Mittelbar betroffene Unternehmen:
- Risikoanalyse
- Konzept zur Minimierung/Vermeidung
- Verankerung angemessener Präventionsmaßnahmen.
Unterstützung für Unternehmen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA setzt das LkSG um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllen. Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten zu unterstützen, veröffentlicht das BAFA verschiedene Handreichungen, einen elektronischen Fragebogen über die Berichtspflicht sowie FAQs für kleine und mittlere Unternehmen.
Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen jeder Größe direkt und bietet auch online verschiedene Tools an:
KMU Kompass
unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen. Der Standards-Kompass ermöglicht den Vergleich verschiedener Nachhaltigkeitsstandards.
Praxislotse Wirtschaft und Menschenrechte
liefert neben zahlreichen Fallstudien auch Lösungsansätze zu konkreten Menschenrechtsthemen.
CSR Risiko Check
hilft bei der Einschätzung von produkt-, rohstoff- und länderspezifischen Risiken.
Auslandshandelskammern
Das Netz der Deutschen Auslandshandelskammern bietet Unterstützung auch für deutsche Unternehmen. Die Angebote variieren je nach Zielland. Informationen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Häuser. Zu den Standorten aller Auslandshandelskammern.
Länderbezogene Unterstützung zur Risikoanalyse
Germany Trade & Invest, das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer bieten ein gemeinsames Unterstützungsangebot zum LkSG an. Neben länderspezifischen Informationen zu gesetzlichen Grundlagen enthalten die Berichte auch Hinweise auf Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des LkSG. Bisher liegen Berichte zu diesen Ländern vor:
- Bangladesch
- Brasilien
- China
- Ghana
- Indien
- Indonesien
- Kolumbien
- Demokratische Republik Kongo
- Mexiko
- Südafrika
- Türkei.