International
Außenwirtschafts-Ticker
- Libyen: ACI-LIBYA - Einführung wird verschoben
- Großbritannien: Safety and Security-Zollanmeldung
- G7 Hinweispapier zur Bekämpfung der Sanktionsumgehung
- Leitlinien Ursprungsregeln EU-Neuseeland
- Interaktives WTO-Tool
- EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
- 14. Sanktionspaket in Kraft getreten
- 13. Sanktionspaket in Kraft getreten
- No-Russia-Klausel: FAQs und Musterklausel
- Neuer EU-Antidumping-Leitfaden
- Deutsche Betriebe in den USA optimistisch und zukunftsorientiert
- Hinweis zum 12. Sanktionspaket
- UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus
- USA setzen Stahl- und Aluminiumzölle für weitere zwei Jahre aus
- Russland-Embargo
- China: Infos zur Visumbefreiung
- Carnets elektronisch beantragen
- EU-Leitfaden zu Sanktionen
- Rebuild Ukraine – Newsletter AHK Ukraine
Libyen: ACI-LIBYA - Einführung wird verschoben
Das ACI-LIBYA System soll sicherstellen, dass alle Frachtinformationen vor dem Verlassen des Ursprungshafens und bei der Ankunft im Zielhafen in Libyen bereits an die Zollbehörde übermittelt werden. ACI-LIBYA sollte ursprünglich am 01.11.2024 in Kraft treten. Die Einführung wurde jetzt auf unbestimmte Zeit verschoben. Die libysche Zollbehörde hat noch kein neues Datum für die verpflichtende Implementierung bekanntgegeben, sodass aktuelle Sendungen weiterhin ohne das System abgewickelt werden können. Sobald das System jedoch in Kraft tritt, müssen alle Sendungen über das ACI-LIBYA System abgewickelt werden.
Großbritannien: Safety and Security-Zollanmeldung
Ursprünglich war der Start für das Verfahren “Safety and Security declarations” (Summarische Eingangszollanmeldungen, ESumA) für den 31.10.2024 vorgesehen. Nun hat die britische Botschaft darüber informiert, dass der Termin auf den 31.01.2025 verschoben wird. Diejenigen, die bereit sind, ihre Erklärungen vor diesem Datum einzureichen, werden ermutigt, dies zu tun.
G7 Hinweispapier zur Bekämpfung der Sanktionsumgehung
Am 24. September 2024 haben die G7-Mitgliedstaaten das gemeinsame Hinweispapier „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry (PDF, 896 KB)“ veröffentlicht.
Neben Erläuterungen zu besonders kritischen Gütern (CHPL) und Risikoindikatoren (Red Flag Indicators) enthält es ein „Best Practices“ Kapitel, das Vorschläge für unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen enthält.
Leitlinien Ursprungsregeln EU-Neuseeland
Die Kommission hat einen Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln (REX-Erklärung) des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland veröffentlicht, das am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist.
Interaktives WTO-Tool
Die World Trade Organisation (WTO) veröffentlichte im Juli die “Welthandelsstatistik 2023”, ein interaktives Tool, das Trends für den internationalen Handel mit Waren und kommerziellen Dienstleistungen aufbereitet.
EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren. Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer “No-Belarus”-Klausel Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 01.07.2024 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
14. Sanktionspaket in Kraft getreten
Am 24. Juni hat die EU ein 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere umfassende wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen sollen Russlands Wirtschaft weiter schwächen und die Umgehung der Sanktionen erschweren. Die neuesten Änderungen und Ergänzungen der EU-Verordnung 833/2014 durch das 14. Sanktionspaket sind auf der Seite des Zolls zu finden.
Einen kompletten Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen hält der Europäische Rat auf seiner Webseite bereit.
13. Sanktionspaket in Kraft getreten
Das von der EU beschlossene 13. Sanktionspaket gegen Russland ist seit dem 24. Februar in Kraft. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2000 Unternehmen und Personen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie unter:
- 13. Sanktionspaket gegen Russland (bundesregierung.de)
- Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland - Europäische Kommission (europa.eu)
No-Russia-Klausel: FAQs und Musterklausel
Die EU will Umgehungsgeschäfte verhindern. Die sog. No-Russia-Klausel verpflichtet daher Ausführer, ihren Kunden den Re-Export sensibler Güter nach Russland bzw. deren Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen. Alle Unternehmen, die die in Art. 12g der VO (EU) Nr. 833/2014 aufgelisteten Güter exportieren, sind von der No-Russia-Klausel betroffen. Ausgenommen sind Verkäufe/Lieferungen in diese Länder: EU, USA, Kanada, UK, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Norwegen, Schweiz. FAQs und Musterklausel der EU.
Neuer EU-Antidumping-Leitfaden
Die EU-Kommission hat am 06.02.2024 einen Leitfaden zur Unterstützung von EU-Herstellern bei Antidumping-Beschwerden veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur den notwendigen Inhalt einer Beschwerde und die Nachweise, die die Kommission benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Antidumpinguntersuchung einleiten kann, sondern bietet auch ein strukturiertes Format, das Unternehmen bei der Vorbereitung von Beschwerden hilft, Links zu Informationsquellen, Formulare zur Erleichterung der Datenübermittlung und eine schrittweise Anleitung für Berechnungen. Er enthält auch einen Abschnitt über Anträge auf Auslaufüberprüfungen zur Aufrechterhaltung geltender Antidumpingmaßnahmen. Zum Leitfaden gelangen Sie hier.
Deutsche Betriebe in den USA optimistisch und zukunftsorientiert
AHK-Umfrage zeigt auch positive Rückwirkungen auf den Standort Deutschland
Äußerst gut gelaunt blicken die in den USA aktiven deutschen Unternehmen in das Jahr 2024, das zeigt der diesjährige "German American Business Outlook", den die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK USA) jetzt vorgestellt haben.
Der Bericht fußt auf den Antworten von 224 in den Vereinigten Staaten tätigen deutschen Betrieben verschiedener Branchen und erlaubt Rückschlüsse auf die Zukunft der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen.
Und die ist von Zuversicht geprägt: 99,5 Prozent der Befragten erwarten für 2024 keine Rezession der US-Wirtschaft – ein Ausdruck der Stabilität des amerikanischen Marktes und der damit verbundenen Wachstumschancen. Dieser Optimismus spiegelt sich in den Prognosen der Unternehmen zur Entwicklung ihres US-Geschäfts wider: 91 Prozent erwarten für 2024 ein Wachstum ihres Nettoumsatzes, 75 Prozent einen Anstieg ihrer Investitionen.
Bis 2026 planen 96 Prozent der Umfrageteilnehmer, weiterhin in den Vereinigten Staaten zu investieren – davon 40 Prozent mit Beträgen von mehr als fünf Millionen US-Dollar, 30 Prozent sogar in Größenordnungen von über zehn Millionen Dollar.
Den gesamten Artikel lesen Sie auf der DIHK-Webseite:
Deutsche Betriebe in den USA optimistisch und zukunftsorientiert (dihk.de)
Deutsche Betriebe in den USA optimistisch und zukunftsorientiert (dihk.de)
Hinweis zum 12. Sanktionspaket
Mit dem 12. Sanktionspaket wurde erstmalig die sogenannte No-Russia-Klausel eingeführt. Hiernach werden Wirtschaftsbeteiligte dazu verpflichtet, beim Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien (Anhang XI, XX, XXXV, XL der Verordnung 833/2014 und Anhang I der Verordnung Nr. 258/2012) in ein Drittland die Wiederausfuhr nach und zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Partnerländer (aufgelistet in Anhang VIII, u. a. USA, UK, Japan etc.). Somit sind nun unter Umständen auch Unternehmen betroffen, die bisher keine Berührungspunkte mit den Russland-Sanktionen hatten. Es empfiehlt sich daher, eine erneute gründliche Prüfung vorzunehmen, ob man als Unternehmen nun von den neuen Sanktionen betroffen ist.
Einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen hält der Europäische Rat auf seiner Webseite bereit.
UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus
Im Zuge seines EU-Austrittes hatte das UK vorgesehen, dass CE-Kennzeichen nicht mehr anerkannt werden und stattdessen das neue UKCA-Kennzeichen für das Inverkehrbringen von Gütern im UK nötig wird. Die britische Regierung hatte am 01.08.2023 jedoch entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Am 24.01.2024 hat die britische Regierung nun angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung für drei weitere Produktgruppen anerkannt wird: Ecodesign, Explosivstoffe und gefährliche Stoffe. Weiterhin nicht erfasst sind aber zum Beispiel Medizinprodukte und Baustoffe. Weitere Informationen finden Sie hier.
USA setzen Stahl- und Aluminiumzölle für weitere zwei Jahre aus
US-Präsident Biden hat am 29.12.2023 beschlossen die 25 % Zölle auf Stahl und die 10 % Zölle auf Aluminium bis zum 01.01.2026 auszusetzen. Die Zolltarifquoten bleiben unverändert. Zu den US-Beschlüssen gelangen Sie hier
Russland-Embargo
Eine Anfrage der DIHK an die Generalzolldirektion zur Nachweispflicht bei Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten nach Art. 3g I lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ergab:
- Nichtrussischer Ursprung
Solange der nichtrussische Ursprung erkennbar ist, ist die konkrete Nennung des Ursprungslands nicht erforderlich. Zur Nachweisführung ist grundsätzlich jedes Geschäftsdokument geeignet, welches einen Rückschluss auf den nichtrussischen Ursprung des Vorproduktes erkennen lässt. Ob das vorgelegte Dokument als Nachweis anerkannt werden kann, entscheidet die Zollstelle im konkreten Einzelfall. Das Vorhandensein des Nachweises wird durch die Anmeldung der Unterlagencodierung Y824 in der Zollanmeldung erklärt. - Nachweispflicht auch bei Re-Import
Die Nachweispflicht nach Art. 3g I lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt uneingeschränkt auch für solche Eisen- und Stahlvorprodukte, die sich nur vorübergehend außerhalb der Union befanden (bspw. beim Re-Import zum Zwecke der Veredelung).
China: Infos zur Visumbefreiung
Das chinesische Generalkonsulat in Düsseldorf teilt mit:
Vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 können Staatsangehörige verschiedener Länder die Visumfreiheit genießen. Voraussetzungen:
Vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 können Staatsangehörige verschiedener Länder die Visumfreiheit genießen. Voraussetzungen:
- Staatsangehörige aus Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Spanien bzw. Malaysia.
- Gültiger Reisepass
- Reisezweck geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus oder Besuch von Familie/Freunden
- Transit und Aufenthalt max. 15 Tage nach Einreise in die VR China
Die chinesische Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Staatsangehörigen der o.g. Staaten die Visumpflicht bleibt, wenn deren Reisezwecke über die oben erwähnten hinausgehen, der Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen. Weitere Fragen beantwortet das Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf: dus@csm.mfa.gov.cn, Tel. 0211/90996390 (Di. und Do. 15:30 – 17:30 Uhr).
Carnets elektronisch beantragen
Neues Standardverfahren – In Zukunft können Carnet ATA/CPD nur noch online beantragt werden. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
EU-Leitfaden zu Sanktionen
Die Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können – und wie sie diese Risiken vermeiden können. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen?
Rebuild Ukraine – Newsletter AHK Ukraine
Die AHK Ukraine hat einen Informationsdienst für Unternehmen initiiert, die sich zum Wiederaufbau der Ukraine informieren und engagieren wollen. “Rebuild Ukraine Weekly” fasst freitags die wichtigsten Nachrichten der Woche zusammen. Unternehmen und Verbände können den Dienst kostenfrei abonnieren durch eine kurze E-Mail an iryna.preuss@ukraine.ahk.de.