Weitere Veröffentlichungen zur RoHS-Richtlinie
Der Bericht des Öko-Instituts von Mitte Januar („pack 22“) über die Ausnahmen von Blei in Kupfer und Stahl usw. wurde am 17. Februar leicht korrigiert, siehe hier.
Am 25. Februar 2022 hat das Öko-Institut einen weiteren Bericht (als „pack 24“ bezeichnet) mit Empfehlungen zu sieben anderen Ausnahmen veröffentlicht, und zwar zu den sechs Ausnahmen 18(b), 18(b)-I, 24, 29, 32 und 34 aus Anhang III und Ausnahme 34 aus Anhang IV. Sie betreffen ebenfalls Blei, zum Beispiel als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Lampen.
Schon einen Schritt weiter im vorgeschriebenen Prozedere der Ausnahmen-Überprüfungen sind etliche Streichungen von bestimmten RoHS-Ausnahmen für Quecksilber in speziellen Lampen. Sie wurden am 24.02.2022 in Form von elf delegierten Richtlinien im EU-Amtsblatt L 43 veröffentlicht. Die Richtlinien tragen die Nummern (EU) 2022/274, (EU) 2022/275, …. usw. bis (EU) 2022/284.
Dabei wird jeweils festgelegt, wann die besagten Ausnahmen endgültig auslaufen, zum Teil am 24.02.2023, zum Teil am 24.02.2025 und zum Teil am 24.02.2027.