Brennstoffemissionshandelsgesetz: Merkblatt und Preisrechner
Neuer CO2-Preisrechner der IHK-Organisation
CO2-Preisrechner der IHK-Organisation
Der Zeitplan: Pro Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Diesel, Benzin, Erdgas, Flüssiggas und Heizöl entsteht, müssen die Inverkehrbringer dieser Brennstoffe zunächst 25 Euro zahlen. Bis 2025 steigt der Preis für die CO2-Zertifikate nach einem festgelegten Pfad auf 55 Euro, bevor ab 2026 der eigentliche Emissionshandel mit einem Preiskorridor von zunächst 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 folgen soll. Die Kosten für die CO2-Zertifikate werden in der Lieferkette bis zu den Verbrauchern weitergereicht.
Preisaufschläge bis 2025 fest vorgegeben
Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Unternehmen in den kommenden Jahren rechnen? Für Diesel und Heizöl ergibt sich ein Preisaufschlag, der von 6,7 Cent pro Liter im kommenden Jahr auf 14,7 Cent pro Liter im Jahr 2025 zulegt. Bei Erdgas steigt der Preisaufschlag von zunächst 0,5 Cent pro Kilowattstunden bis 2025 auf 1,1 Cent pro Kilowattstunde.
Mit welchen zusätzlichen Kosten müssen Unternehmen in den kommenden Jahren rechnen? Für Diesel und Heizöl ergibt sich ein Preisaufschlag, der von 6,7 Cent pro Liter im kommenden Jahr auf 14,7 Cent pro Liter im Jahr 2025 zulegt. Bei Erdgas steigt der Preisaufschlag von zunächst 0,5 Cent pro Kilowattstunden bis 2025 auf 1,1 Cent pro Kilowattstunde.
Mit dem Anfang Dezember überarbeiteten CO2-Preisrechner der IHK-Organisation lassen sich die Kosten aus der CO2-Bepreisung für die im eigenen Unternehmen genutzten Energieträger für den Zeitraum 2021 bis 2025 schnell und einfach nachvollziehen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.
Der Hintergrund:
2019 hatte die Bundesregierung im Rahmen des Klimapaketes die Einführung einer CO2-Bepreisung beschlossen. Ziel ist es, einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz für Energieeinsparungen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu geben.
2019 hatte die Bundesregierung im Rahmen des Klimapaketes die Einführung einer CO2-Bepreisung beschlossen. Ziel ist es, einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz für Energieeinsparungen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu geben.
Kurz vor Start des nationalen Emissionshandels zum Jahreswechsel wurde am 2. Dezember ein erstes Verordnungspaket zur technischen Umsetzung der CO2-Bepreisung verabschiedet. Es regelt die organisatorischen Aspekte des Kaufs und Verkaufs von Zertifikaten und die Faktoren zu Berechnung der CO2-Emissionen der einzelnen Brennstoffe. Für große Industrieanlagen besonders relevant sind zudem die Mechanismen, mit denen eine doppelte Belastung von Brennstoff-Emissionen, die bereits über den Europäischen Emissionshandel erfasst sind, vermieden werden soll.