Ausbildung

Neues zu Prüfungen von den Aufgaben erstellenden Einrichtungen

kaufmännische, kaufmännische-verwandte und IT-Berufe
IT-Berufe: Gliederung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in fünf statt sechs Handlungsschritte ab Abschlussprüfung Sommer 2011

Ab der Abschlussprüfung Sommer 2011 werden alle Ganzheitlichen Aufgaben der IT-Berufe (GA I und GA II) in fünf statt sechs Handlungsschritte gegliedert, von denen vier bearbeitet werden müssen. Jeder Handlungsschritt wird mit 25 Punkten bewertet.

Mit der Gliederung einer Ganzheitlichen Aufgabe in fünf statt sechs Handlungsschritte wird die Bearbeitungszeit je Handlungsschritt von durchschnittlich 18 auf durchschnittlich 22 Minuten verlängert. Damit wird der zeitliche Rahmen für noch stärker praxisbezogene und handlungsorientierte Aufgabenstellungen geschaffen. Diese konsequente Umsetzung der in der Prüfungsordnung genannten Anforderungen an eine schriftliche Prüfung hat sich bereit bei den Fachinformatikern Anwendungsentwicklung bewährt, deren Ganzheitliche Aufgabe I probeweise seit der Abschlussprüfung Winter 2007/08 in fünf Handlungsschritte gegliedert wurde.

Weitere Informationen unter: www.ihk-zpa.de


gewerblich-technische Berufe

Änderungen bei WiSo-Prüfung (PAL)
Prüflinge erhalten mehr Zeit für geringere Anzahl an Aufgaben
Immer mehr Berufe wurden in den letzten Jahren neu geordnet. Zu den damit verbundenen Neuerungen gehört auch, dass Wirtschafts- und Sozialkunde in der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 gemäß Verordnung nunmehr 60 Minuten geprüft wird. Dies betrifft zahlreiche Berufe in den Bereichen
  • Elektro
  • Konstruktion
  • Metall
  • Naturwissenschaften
  • sowie Druck und Medien.
Um für alle neu geordneten Berufe gleiche Bedingungen zu schaffen, hat der Technische Ausschuss der PAL im Herbst 2011 beschlossen, dass die Prüflinge in den neu geordneten Berufen in Wirtschafts- und Sozialkunde in der Abschlussprüfung Teil 2 ab Sommer 2014
  • in 60 Minuten
  • 18 gebundene Aufgaben (drei zur Abwahl) und
  • sechs ungebundene Aufgaben (eine zur Abwahl)
zu lösen haben. Die ungebundenen Aufgaben werden wie bisher mit 60 Prozent gewichtet, die gebundenen mit 40 Prozent.
Für die Prüflinge mit einer Vorgabezeit von bisher 45 Minuten wird die Prüfungszeit um ein Drittel länger, es sind jedoch nur zwei gebundene Aufgaben zusätzlich zu lösen.
In Berufen, in denen die Vorgabezeit von 60 Minuten bereits umgesetzt ist, sinkt hingegen die Zahl der gebundenen Aufgaben von 21 auf 18. Die Zahl der ungebundenen Aufgaben sinkt von sieben auf sechs.

Die seit Sommer 2014 geltende Neuregelung betrifft folgende Berufe:

  • Anlagenmechaniker/-in
  • Biologielaborant/-in
  • Chemielaborant/-in
  • Chemikant/-in
  • Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
  • Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
  • Elektroniker/-in für luftfahrttechnische Systeme
  • Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik
  • Industriemechaniker/-in
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
  • Kfz-Mechatroniker/-in
  • Konstruktionsmechaniker/-in
  • Lacklaborant/-in
  • Mechatroniker/-in
  • Mediengestalter/-in Bild und Ton
  • Pharmakant/-in
  • Systeminformatiker/-in
  • Technische Modellbauer/-innen
  • Technische Produktdesigner/-innen
  • Technische Systemplaner/-innen
  • Werkzeugmechaniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in.
Die Verteilung auf den ersten und zweiten Prüfungstag bleibt mit einer Ausnahme unverändert: Im Beruf Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (EMA) wird Wirtschafts- und Sozialkunde künftig am ersten Prüfungstag geprüft.

Druck- und Medienberufe