Digitalisierung der Verwaltungsleistungen
Onlinezugangsgesetz (OZG) - digitale Dienste für Unternehmen und Bürger
Bundestag und Bundesrat haben im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen, das im August 2017 in Kraft getreten ist. Nach dem OZG sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten.
Hintergrund
Mit der stärker verbreiteten Nutzung des Internets durch Wirtschaft und Gesellschaft haben sich Politik und Verwaltung bereits in den 1990er Jahren zunehmend mit den Möglichkeiten befasst, Verwaltungsleistungen online anzubieten. Eine Untersuchung im Jahr 2015 zum Stand der Digitalisierung der deutschen Verwaltung zeigte jedoch auf, dass 90 % der Kommunen weniger als 0,5 % ihrer Services online anbieten und Deutschland im Vergleich zu internationalen E-Government-Rankings eher mittelmäßig bis schlecht abschneidet.
Auch die deutsche Verwaltung will bei der Modernisierung mithalten und ihre Leistungen im neuen digitalen Gewand vergleichbar komfortabel anbieten, wie man es inzwischen von der Privatwirtschaft gewohnt ist. Mit dem Einzug der Digitalisierung muss über über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg auf neue Art und Weise zusammengearbeitet werden – das ist kein leichtes Unterfangen. Auch die deutsche Wirtschaft erwartet dringend eine digitale Verwaltung und hofft durch die digitalen Schnittstellen auf Einsparungspotentiale im Bereich der Bürokratiekosten.
Vorgehensweise und Strukturierung
Die Umsetzung des OZG erfordert ein neues Denken. Im Rahmen des Vorbereitungs-und Umsetzungsprozesses wurden 575 zu digitalisierende Leistungen identifiziert. Im OZG-Umsetzungskatalog werden diese in 35 Lebens- und 17 Geschäftslagen gebündelt und jeweils weiteren 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet – zum Beispiel "Familie & Kind" oder "Unternehmensführung & -entwicklung". Von den 575 zu digitalisierenden Leistungen steht bei 115 der Bund in der Verantwortung, die anderen 460 zu digitalisierenden Leistungen müssen von den Ländern und Kommunen realisiert werden.
Richtungsweisende Entscheidungen für das Digitalisierungsprogramm werden durch einen IT-Planungsrat getroffen und über das Programm-Management im Digitalisierungsprogramm umgesetzt. Mithilfe eines Programm-Monitoring und -Berichtswesen soll die Transparenz für alle Beteiligten sichergestellt werden.
Die OZG-Umsetzung beinhaltet drei zentrale Umsetzungsaktivitäten, welche voneinander in Abhängigkeitsverhältnissen stehen.
- Portalverbund
Intelligente Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen - Nutzer:innenkonten und Postfächer
Konten für Bürger:innen und Organisationen zur Nutzung von Verwaltungsleistungen - Digitalisierungsprogramme
Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene
Eine Zusammenfassung und ergänzende Informationen findet man im OZG-Leitfaden.
Die Schaffung der Strukturierungen sind Grundvoraussetzung. In welchen Ämtern liegen überhaupt welche Daten? Bis dato fehlte in Deutschland ein Überblick über Verwaltungsdaten und deren Speicherorte. Das soll sich mit der Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) ändern, welche zum Juli 2021 an den Start gegangen ist.
Im nächsten Schritt soll die Vernetzung von Datenbeständen der Verwaltungen erfolgen. Dazu wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registermodernisierungsbehörde eine Registerlandkarte erstellt.
Umsetzungsstand in Sachsen-Anhalt
Um Transparenz über den Umsetzungsstand des OZG in Sachsen-Anhalt zu schaffen, wurde die OZG-Informationsseite des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet. Das aufgebaute OZG-Monitoring gibt einen Überblick zu den bereits erbrachten OZG-Leistungen im Sinne der elektronischen Abwicklung.
Über ein Monitoring kann der Umsetzungsstand des OZG-Katalogs nachverfolgt werden. Ein ergänzendes Dienste-Monitoring enthält die Information, welche Leistungen in welcher Kommune digital beantragt werden können. Im Portal wird über ein Dashboard angezeigt, welche digitale Leistungen in welchem Status in Sachsen-Anhalt bisher zur Verfügung stehen.
Bisher verfügbare Online-Dienste sind u.a. E-Rechnung und die Ausbildungsförderung.
Zusätzlich wurde ein Serviceportal eingerichtet. Hier haben Landkreise, Städte, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit ihre Verwaltungsleistungen auf elektronischem Weg bereitzustellen.