AUSSER-HAUS-VERPFLEGUNG

Bio- Zertifizierung umsetzen

Wer im Bereich Gemeinschaftsverpflegung mit den Begriffen „Bio” / „Öko“ werben möchte, muss sich seit dem 5. Oktober 2023 nach der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) zertifizieren lassen. 
Zu den Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zählen im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe d) der Verordnung (EU) 1169/2011 Einrichtungen jeder Art, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden. Hierunter fallen unter anderen Restaurants, Kantinen, Schulen, Catering-Unternehmen, aber auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände. 
Wie bisher auch, können Zutaten und Erzeugnisse in Bio-Qualität gekennzeichnet werden. Zusätzlich gibt es nun die Möglichkeit, den geldwerten prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien Bronze, Silber und Gold auszuzeichnen.
Weiterführende Hinweise zur Zertifizierung und Unterstützung in der Umsetzung liefern: