Ergebnis Ihrer Beteiligung
Überarbeitete OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Vielen Dank für Ihre Hinweise und Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Ihre Meinung und Hinweise sind in den Konsultationsprozess eingeflossen. Die DIHK hat auf Basis Ihrer Rückmeldungen eine Stellungnahme erstellt. Der OECD-Ministerrat hat unter Einbezug der Stellungnahmen die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen am 8. Juni verabschiedet.
Die überarbeiteten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Stellungnahme der DIHK können Sie hier abrufen.
Bei den OECD-Leitsätzen handelt es sich weiterhin um einen "soft-law"-Standard. Die inhaltlichen Vorgaben in den einzelnen Kapiteln wurden erhöht, insbesondere in umfassender Weise im Umweltkapitel. Auch können die erweiterten Merkmale zum Begriff "multinationale Unternehmen" dazu führen, dass künftig bei der Auslegung der OECD-Leitsätze durch die Nationalen Kontaktstellen der Anwendungsbereich erweitert wird.
Eine Übersetzung der OECD-Leitsätze ins Deutsche hat das BMWK bei der OECD angefragt. Die englische und französische Sprachfassung sowie weitere Informationen der OECD zu den OECD-Leitsätzen sind hier abrufbar: https://mneguidelines.oecd.org/mneguidelines/
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
Verantwortung/Haftung von Unternehmen:
- In dem Prozess war umstritten, ob die OECD-Leitsätze konkrete Vorgaben bei der Bestimmung von Haftungsfragen machen sollen. Im Ergebnis wurde davon abgesehen und an der Vorgabe festgehalten, wonach eine Verlagerung der Verantwortung vom verursachenden Unternehmen auf den Vertragspartner grundsätzlich nicht erfolgen soll.
Einbindung der OECD-Leitfäden zu Due Diligence:
- In den letzten Jahren hatte die OECD einen sektorübergreifenden und mehrere sektorspezifische Leitfäden zu Sorgfaltspflichten ("Due Diligence Guidance") veröffentlicht. Im Prozess war streitig, wie diese Leitfäden in den Text der OECD-Leitsätze integriert werden und ob Unternehmen alle Vorgaben aus den Leitfäden umsetzen sollen. Im Ergebnis wurde der sechsstufige Due Diligence-Ansatz aufgenommen, dabei jedoch klargestellt, dass Unternehmen nicht alle Empfehlungen aus den Leitfäden umsetzen müssen.
- Eine zentrale Vorgabe der OECD-Leitsätze ist, dass multinationale Unternehmen den Due Diligence-Ansatz einführen und umsetzen sollen. In der überarbeiteten Textfassung erstrecken sich diese Vorgaben nun auf ein weiteres Kapitel, da die Ausnahme für das Kapitel Wissenschaft und Technologie gestrichen wurde. Nach den OECD-Leitsätzen umfasst Due Diligence die folgenden Maßnahmen (Chapter II, Commentary 15):
- embedding responsible business conduct into policies and management systems;
- identifying and assessing actual and potential adverse impacts associated with the enterprise’s operations, products or services;
- ceasing, preventing and mitigating adverse impacts;
- tracking implementation and results;
- communicating how impacts are addressed; and
- providing for or cooperating in remediation when appropriate.
Umweltkapitel:
Das Umweltkapitel (Chapter VI) wurde umfassend überarbeitet und erweitert und dabei insbesondere die Themen Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Verschlechterung von Land-, Meeres- und Süßwasserökosystemen, Entwaldung, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie unsachgemäße Entsorgung von Abfällen, einschließlich gefährlicher Stoffe ergänzt. Die Due Diligence-Vorgaben im Umweltkapitel, die bereits in der Fassung der OECD-Leitsätze aus dem Jahr 2011 enthalten waren, beziehen sich auch explizit auf diese Themen.
Nationale Kontaktstellen:
Im Kapitel zu den "Implementation Procedures" war im Prozess streitig, inwieweit konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung der Nationalen Kontaktstellen (NKS) gemacht werden sollen. Im Ergebnis wurde entschieden, dass die Staaten hinsichtlich der Organisation Flexibilität haben. Es wurde die Empfehlung aufgenommen, dass die Nationalen Kontaktstellen Repräsentanten aus Wirtschaft, Gewerkschaften und NGOs in "advisory or oversight bodies" aufnehmen sollen.
Quelle: DIHK