Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Anpassung der Versicherungssummen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 ist am 20.03.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Mindestsummen für die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler ab dem 9. Oktober 2024.
Die konkreten Erhöhungen stellen sich wie folgt dar:
  • 1 564 610 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und
  • 2 315 610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
In der Regel passen die Versicherungsgesellschaften die Summen automatisch an und informieren die Industrie- und Handelskammern hierüber. Insofern besteht für Versicherungsvermittler grundsätzlich keine Veranlassung eine gesonderte Versicherungsbestätigung beim Versicherer anzufordern. Wechselt der Versicherungsvermittler aufgrund etwaiger Beitragsanpassungen die Versicherung, muss der zuständigen Industrie- und Handelskammern zwingend eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Der lückenlose Versicherungsschutz ist Voraussetzung für den Erhalt der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiung.