Finanzanlagenvermittler
Formularcenter
Es ist bundeseinheitlich geregelt, dass von den Industrie- und Handelskammern die Eintragung der Finanzdienstleister in das Vermittlerregister durchgeführt und die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgen wird.
Das Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten im Gewerberecht des Landes Sachsen-Anhalt, welches die Zuständigkeitsregelung für das Erlaubnisverfahren nach §34f GewO enthält, ist vom Landtag des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung am 25.04.2013 beschlossen wurden und am 29.05.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt verkündet worden. Das Gesetz ist somit zum 30.05.2013 in Kraft getreten.
Das Gesetz beinhaltet, dass im Land Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte für das Erlaubnisverfahren zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach §34f GewO zuständig sind und ein Gebührenrahmen von 550 bis 1.400 Euro für das Erlaubnisverfahren festgelegt werden kann.
Die Zuständigkeitsregelung hat zur Folge, dass die Antragstellung auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 GewO und auf Eintragung in das Vermittlerregister ausschließlich bei den Erlaubnisbehörden, Landkreis oder kreisfreie Stadt, zu erfolgen hat. Die Daten für die Eintragung in das Vermittlerregister werden mit dem Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister an die IHK Magdeburg als Registerbehörde von der Erlaubnisbehörde übermittelt. Nach Eingang der Daten bei der IHK Magdeburg wird dem Antragsteller ein Gebührenbescheid zugesendet und nach dessen Begleichung unverzüglich die Eintragung in das Vermittlerregister als Finanzdienstleister vorgenommen. Die Registernummer und den Inhalt der Registrierung wird die IHK Magdeburg dem Erlaubnisinhaber sowie der Erlaubnisbehörde schriftlich mitteilen.
Hier finden Sie den Link zum Vermittlerregister.
Für den Kammerbezirk der IHK Magdeburg sind die folgenden Landkreise und die Landeshauptstadt Magdeburg, jeweils die Abteilung Ordnungsangelegenheiten, zuständig:
Erlaubnisbehörde: Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel
Ansprechpartner: FrauWolter
Telefon: 03901/840 3304
E-Mail: info@altmarkkreis-salzwedel.de
Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel
Ansprechpartner: FrauWolter
Telefon: 03901/840 3304
E-Mail: info@altmarkkreis-salzwedel.de
Erlaubnisbehörde: Landeshauptstadt Magdeburg
Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg
Ansprechpartner: Frau Rappholz
Telefon: 0391/540-2044
E-Mail: gewerbeabteilung@magdeburg.de
Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg
Ansprechpartner: Frau Rappholz
Telefon: 0391/540-2044
E-Mail: gewerbeabteilung@magdeburg.de
Erlaubnisbehörde: Landkreis Börde
Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Ansprechpartner: Herr Specht
Telefon: 03904/7240-0
E-Mail: ordnung-sicherheit@landkreis-boerde.de
Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Ansprechpartner: Herr Specht
Telefon: 03904/7240-0
E-Mail: ordnung-sicherheit@landkreis-boerde.de
Erlaubnisbehörde: Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Ansprechpartner: Frau Stolz
Telefon: 03941/5970-0
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de
Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Ansprechpartner: Frau Stolz
Telefon: 03941/5970-0
E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de
Erlaubnisbehörde: Landkreis Jerichower Land
Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Ansprechpartner: Herr Ketzler
Telefon: 03921/949-0
E-Mail: FB-Ordnung@lkjl.de
Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Ansprechpartner: Herr Ketzler
Telefon: 03921/949-0
E-Mail: FB-Ordnung@lkjl.de
Erlaubnisbehörde: Landkreis Stendal
Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal
Ansprechpartner: Frau Mönke
Telefon: 03931/60-6
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal
Ansprechpartner: Frau Mönke
Telefon: 03931/60-6
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de
Erlaubnisbehörde: Salzlandkreis
Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale)
Ansprechpartner: Frau Thierfelder-Voigt
Telefon: 03471/684-1829
E-Mail: bthierfelder@kreis-slk.de
Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale)
Ansprechpartner: Frau Thierfelder-Voigt
Telefon: 03471/684-1829
E-Mail: bthierfelder@kreis-slk.de
Der Erlaubnisinhaber nach §34f Gewerbeordnung ist verpflichtet, Änderungen der Registerdaten unverzüglich der für ihn zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen. Eine Mitteilung der Änderung an die Registerstelle ist nicht möglich. Die Daten werden wie beim Registrierungsverfahren an die IHK Magdeburg als Registerbehörde weitergeleitet. Diese Vorgehensweise ist von Seiten des Unternehmers auch bei der Löschung seiner Registerdaten vorzunehmen.
Die Antragstellung für die Eintragung von Arbeitnehmern des Finanzanlagenvermittlers in das Vermittlerregister ist direkt bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg mit dem nachfolgenden Antrag vorzunehmen.
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in dem beiliegenden Dokument "Informationspflichten gemäß §13 DSGVO" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB). Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.