Neue Grenzwerte ab 4. Januar 2022 EU-weit
Chemikalien in Tätowier-Tinten und Permanent Make-up
Neue Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Tätowier-Tinten und Permanent Make-up gelten ab 4. Januar 2022 EU-weit
Seit dem 4. Januar 2022 sind schrittweise bestimmte Stoffe in Tätowiermitteln und „Permanent Make-ups“ in der Europäischen Union beschränkt. Nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) wird die Verwendung von Stoffen mit bekannten und vermuteten gesundheitsschädigenden Wirkungen reguliert und Höchstkonzentrationen für diese Stoffe in Tätowiermitteln festgelegt. Bislang gibt es keine verbindlichen Kriterien, nach denen eine Sicherheitsbewertung von Tätowiermitteln erfolgen kann.
Daher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Mindestanforderungen für Tätowiermittel und Prüfmethoden für Hersteller und Inverkehrbringer erarbeitet, da diese für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.
FAQ
Das BfR hat im Folgenden häufig gestellte Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln zusammengestellt.