Marktpotenziale in Saudiarabien und den VAE

Golfregion: Geschäftsreise

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) organisiert die GEFA Exportservice GmbH in Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und dem Verband Food – Made in Germany e. V. diese Geschäftsreise zum Thema Lebensmittel allgemein.
Ziel der Geschäftsreise sind Geschäftsanbahnungen, Erfahrungsaustausch und Kontaktvertiefung mit lokalen Unternehmen und Experten.
Als größte Wirtschaftsmacht im Mittleren Osten, einem der wichtigsten Märkte der Golfregion und einer großen Bevölkerung von mehr als 30 Millionen Einwohnern mit steigendem Einkommen, machen Saudi-Arabien attraktiv.
Der Import von Nahrungsmitteln ist für Saudi-Arabien von existentieller Bedeutung, da das Land zu 95 % aus Wüste bestehend, kaum über eigene Anbauflächen verfügt und ein wachsender Bedarf zu decken ist. Aufgrund der hohen Importrate von Lebensmitteln (ca. 80 %) liegt Nahrungsmittelsicherheit im Fokus der „Vision 2030“ des Königreiches. Durch die Steigerung lokaler Produktionen sowie Investitionen im Ausland sollen Lieferketten von Grundnahrungsmitteln gesichert werden. Gleichzeitig trägt die Öffnung des Landes zu einer gesteigerten Ausgehkultur mit einem Boom von Restaurants, Cafés und der Convenience-Food-Industrie bei.
Die VAE sind Deutschlands wichtigster Handelspartner in der Region. Trotz der Bestrebungen zu staatlichen Preisstabilisierungen und zur Steigerung der Eigenproduktion sind auch die VAE auf Lebensmittelimporte angewiesen. Das Thema Nahrungsmittelsicherheit spielt ebenso eine wichtige Rolle. So bieten sich im Rahmen der emiratischen National Food Security Strategy 2051 große Chancen einer bilateralen Zusammenarbeit. Für Unternehmen, die sich für die Golfregion interessieren, bieten die VAE für den Aufbau eines regionalen Vertriebszentrums sehr attraktive Rahmenbedingungen.
Anmeldeschluss ist der 30. August 2024.
Nähere Informationen, Programm und Anmeldeformular finden Sie im Ankündigungsflyer.
Quelle: BMEL
Wir weisen darauf hin, dass die Industrie- und Handelskammer Magdeburg weder inhaltlich noch rechtlich Verantwortliche für die Veranstaltung ist. Sofern gegenseitige Leistungen vereinbart oder Zusicherungen gemacht werden, ist die IHK Magdeburg nicht Vertragspartner. Eine Haftung bzw. Gewährleistung der IHK Magdeburg aus Vertragsansprüchen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften daher ausgeschlossen.