20. August 2024 I Online

EU-Lieferkettengesetz. Was kommt?

Der Rat der EU hat am 24. Mai 2024 das sogenannte EU-Lieferkettengesetz (die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit - CSDDD) verabschiedet.
Damit ist der Gesetzgebungsprozess nun abgeschlossen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind jetzt aufgefordert, das EU-Lieferkettengesetz in nationale Gesetze innerhalb von 2 Jahren zu überführen und bereits bestehende Gesetze nachzubessern.
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, die Menschenrechte entlang der Lieferketten zu schützen. Die Anforderungen des Gesetzes werden – wie bereits beim deutschen Lieferkettengesetz - von den großen Unternehmen an ihre europäischen Vertragspartner weitergereicht. Damit werden auch kleine Unternehmen indirekt vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sein.
Das Webinar „EU-Lieferkettengesetz: Was kommt?“ am 20. August 2024 von 11 bis 12 Uhr informiert zu den Inhalten des EU-Lieferkettengesetzes und gibt erste Hinweise zur Umsetzung.
Im Fokus der Veranstaltung stehen auch ein Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz und wie Sie sich als Unternehmen am besten auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Sichern Sie sich Ihre Teilnahme und melden Sie sich bis zum 19. August 2024 direkt hier zur Veranstaltung an: Anmeldung