Autonome Zollaussetzungen / Zollkontingente national

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat eine unverbindliche Übersicht der bereits aufgenommenen deutschen Anträge auf autonome Zollaussetzungen/Zollkontingente, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten sollen, übersandt. Einwände der Wirtschaftsbeteiligten können direkt beim BMWE bis 31. August 2025 eingebracht werden.
Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten erfolgt derzeit die "nationale Vorprüfung" der deutschen Anträge der Verhandlungsrunde zum 1. Juli 2026 (Maßnahmen, die zum 1. Juli 2026 wirksam würden). Eine unverbindliche Übersichtsliste der in diese Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge hat das BMWE auf seiner Internetseite unter der Rubrik AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Die in dieser Liste enthaltenen Angaben, insbesondere die Warenbezeichnungen, sind vorläufig und werden erforderlichenfalls geändert bzw. fortgeschrieben. Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat V A 5 (buero-VA5@bmwe.bund.de), wird daher auch dann empfohlen, wenn Sie – z. B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Das BMWE bittet um Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten im Hinblick auf eine mögliche Produktion dieser Waren in Deutschland. Wirtschaftliche Einwände können bis spätestens 31. August 2025 beim BMWE eingereicht werden (an: buero-VA5@bmwe.bund.de). Das hierfür vorgesehene Formular ist auf der Internetseite des BMWE unter der Rubrik AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen abrufbar.
Nach diesem Zeitpunkt werden die Anträge an die EU-Kommission weitergeleitet und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) behandelt.
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Fristen enthält die Internetseite des BMWE unter Zollabwicklung.
Alle Anträge, die in der EU gestellt werden, werden bis ca. Mitte Oktober 2025 unverbindlich auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht. Außerdem werden sie auf der Seite der EU - AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE online gestellt und sind dort einzeln einsehbar. Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch bis spätestens Anfang November 2025 (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG) möglich, einen Einwand zu stellen.

Ansprechpartner im BMWE:
Heinz-Jürgen Zilg
Referat V A 5
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel: +49-(228)-615-3964
E-Mail: heinz-juergen.zilg@bmwe.bund.de
Internet: www.bundeswirtschaftsministerium.de

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie