Merkblätter
Hinweise des Zolls zu Zollanmeldungen
In Abhängigkeit vom Zollverfahren, für das ein Wirtschaftsbeteiligter seine Waren anmeldet, gelten unterschiedliche Vorschriften. Somit sind unterschiedliche Angaben in der Anmeldung erforderlich. Darüber hinaus sind Codierungen für Verbote und Beschränkungen (VuB) beim Im- und Export bestimmter Waren zu beachten.
Merkblatt zu Zollanmeldungen – Ausgabe 2025
Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2025 wurde auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht und ersetzt seit 1. Januar 2025 das „Merkblatt – Ausgabe 2024“. Auf über 200 Seiten enthält das Merkblatt verbindliche Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder jedes Verfahrens. Die Änderungen sind durch kursive Schrift erkennbar bzw. in einer von der Zollverwaltung separat zur Verfügung gestellten Übersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB) nachvollziehbar.
Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:
- Regelungen des Betriebskontinuitätsverfahren im Ausfallverfahren bei der Versendung/Ausfuhr und Versandverfahren
- weitere Verwendung des Einheitspapiers im Ausfallverfahren und im Reiseverkehr für das Versandverfahren bis zur europaweiten Umsetzung des NCTS (Phase 5)
- neue Datenanforderungen für summarische Eingangsmeldungen im Straßenverkehr (Kapitel 6)
Quelle: Generalzolldirektion
Unterlagencodierung von Verboten und Beschränkungen in ATLAS
Trotz des freien Warenverkehrs und des globalisierten Handels sind beim Im- und Export bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten, die dazu dienen, gefährdete Bereiche besonders zu schützen. Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus EU-Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr beschränken (sogenannte Verbote und Beschränkungen).
Die Kommission der Europäischen Union hat für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen (VuB) betreffen, Codierungen festgelegt, die im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union gelten. Um auch einzelstaatliche Unterlagen bzw. Erklärungen für Verbote und Beschränkungen in codierter Form abbilden zu können, war es erforderlich, die Liste der unionsrechtlich vorgeschriebenen Codierungen entsprechend zu ergänzen.
Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen sind neben den Codierungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht) zu beachten.
Die Kommission der Europäischen Union hat für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen (VuB) betreffen, Codierungen festgelegt, die im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union gelten. Um auch einzelstaatliche Unterlagen bzw. Erklärungen für Verbote und Beschränkungen in codierter Form abbilden zu können, war es erforderlich, die Liste der unionsrechtlich vorgeschriebenen Codierungen entsprechend zu ergänzen.
Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen sind neben den Codierungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht) zu beachten.
Der Zoll hat das "Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS" im Juli 2022 aktualisiert.
Quelle: Generalzolldirektion