Zoll-Portal & EU-Trader-Portal
1. Bürger- und Geschäftskundenportal (deutsches Zoll-Portal)
- Beantragung und Verwaltung der EORI
- Beantragung Verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA)
- Kfz-Steuer
- Meldeportal Mindestlohn
- Zoll-Auktion
- Verbrauchsteuern/EMCS: weitere Steuerarten, generell Bewilligungen, Meldungen und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
- AEO/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
- Warenursprung und Präferenzen: Beantragung Ermächtigter Ausführer, REX, buchmäßige Trennung
- Verlagerung der Buchführung
- Stundung, Vollstreckungsaufschub, Erstattung/Erlass aus Billigkeitsgründen
- Antrag auf kostenpflichtige Amtshandlung (u.a. Gestellung außerhalb des Amtsplatzes)
- Bestellung steuerlicher Beauftragter
- Zugang zum EU-Traderportal (u.a. für Bewilligungen, die in mehreren Mitgliedsstaaten gelten und hilfsweise für CBAM)
Erforderlich ist ein Unternehmenskonto sowie ein Elster-Zertifikat. Je nach Unternehmensgröße benötigen mehrere Mitarbeitende einen Zugang. Es können unterschiedliche Berechtigungen für die einzelnen Mitarbeitenden festgelegt werden. Die Ausstellung und Zuteilung unterschiedlicher Elster-Zertifikate ist relativ aufwändig und unbeliebt. Dieses Problem löst die Zollverwaltung mit der seit Mai 2024 verfügbaren Zoll-Ident-App. Damit benötigt nur noch der Hauptbenutzer im Unternehmen ein Elster-Zertifikat. Für die weiteren Nutzer können individuelle Nutzer-Codes generiert werden, die Nutzer erhalten damit dann einen Zugang zum Zoll-Portal. Die Zoll-Ident-App ist in den jeweiligen App-Stores (App Shop bzw. App Store) enthalten.
2. EU-Trader-Portal (für mitgliedstaatenübergreifende Bewilligungen)
Durch die Aufteilung der Anwendung müssen die Zertifikate in Zukunft über die eigenständige Dienstleistung "Zertifikatsverwaltung für B2A" verwaltet werden. Die bereits in den bisherigen Dienstleistungen hinterlegten Zertifikate werden automatisch in die neue Anwendung "Zertifikatsverwaltung für B2A" migriert und können dort wie gehabt genutzt werden.
Mit der Aufteilung der Anwendung erfolgt eine Anpassung des Mindestvertrauensniveaus. Im "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal" und in "EU-Trader-Portal - Conformance" wird es weiterhin eine Zugangsoption mit E-Mail und Passwort geben, im "Zertifikatsverwaltung für B2A" wird das nicht möglich sein. Hier benötigen deutsche Unternehmen ein ELSTER-Konto auf Basis einer Steuernummer und sonstige Teilnehmer, die keine Möglichkeit haben ein ELSTER-Konto einzurichten, benötigen ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat und die Zoll-Ident App zur Registrierung im Zoll-Portal.