Kontaktanbahnung im Ausland
Förderung für AHK-Service
Aktuelle geopolitische Veränderungen stellen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen. Die Diversifizierung bestehender internationaler Geschäftsbeziehungen und -kontakte sowie die nachhaltige Erschließung neuer Märkte sind notwendig.
Um diese Bemühungen landesseitig zu unterstützen, stellt das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein neues Förderinstrument zur Verfügung. Dabei sollen KMU für entstehende Ausgaben bei der gezielten Beratung und Vermittlung von Kontakten im Ausland durch die jeweilige Auslandshandelskammer (AHK) im Zielland eine Projektförderung (De-minimis) in Form einer pauschalen Festbetragsfinanzierung (1.600 Euro) erhalten.
Voraussetzung:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Erklärung)
- Unternehmen aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes oder des Handwerks
- Dienstleister können gefördert werden, soweit sie nicht überwiegend Vertriebsunternehmen oder Vermittler einer Leistung sind
- Unternehmen ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten (Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS))
- Die Summe aller im laufenden sowie in den zurückliegenden 2 Kalenderjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen, einschließlich des hiermit beantragten Zuschusses in Höhe von 1.600 €, überschreitet nicht den Wert von 200.000 € bzw. 100.000 € (bei Unternehmen die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind) (De-minimis-Erklärung)
Die Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidungen auf der Grundlage von Förderbestimmungen, die unter diesem Link abgerufen werden können. Die Antragstellung ist direkt beim Ministerium möglich. Den entsprechenden Formularsatz finden Sie hier.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (Referat 24) ist die Antragsnehmende und Bewilligungsstelle.
Ein Unternehmen kann höchstens zweimal im Jahr Fördermittel zur Finanzierung von Leistungen zur Kontaktanbahnung im Ausland erhalten. Anträge werden bis 31.12.2024 vom Ministerium entgegengenommen.
Ein Unternehmen kann höchstens zweimal im Jahr Fördermittel zur Finanzierung von Leistungen zur Kontaktanbahnung im Ausland erhalten. Anträge werden bis 31.12.2024 vom Ministerium entgegengenommen.
Weitere Informationen zum Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
Ansprechpartner:
kontaktanbahnungsinstrument@mw.sachsen-anhalt.de
Referat 24 (Tel.-Nr.: 0391 567 4396; 4452, 4346)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Hasselbachstraße 04
39104 Magdeburg
kontaktanbahnungsinstrument@mw.sachsen-anhalt.de
Referat 24 (Tel.-Nr.: 0391 567 4396; 4452, 4346)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Hasselbachstraße 04
39104 Magdeburg
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten LSA