Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Deutsches Lieferkettengesetz: Sofortprogramm

Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) wird in einigen Bereichen die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verändern und eine gesetzliche Anpassung im Rahmen der regulären CSDDD-Umsetzung verlangen. Dabei enthält die CSDDD auch eine Reihe von Bestimmungen, die auf eine praxisnahe und wirtschaftsfreundliche Anwendung der Sorgfaltspflichten abzielen. Das LkSG bietet in seiner aktuellen Form Spielraum, einige dieser Wertungen untergesetzlich bereits jetzt in der Prüfpraxis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Anwendung zu bringen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben ein Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des LkSG erarbeitet. Das Sofortprogramm enthält Maßnahmen, die kurzfristig durch Weisung an das BAFA operationalisiert werden und Unternehmen entlasten sollen.
Vorgesehen ist u. a. Folgendes:
  • Konkretisierung und bessere Erklärung des gesetzlich verankerten risikobasierten Ansatzes bzw. des Angemessenheitsprinzips durch das BAFA zur Vermeidung der Übererfüllung der Anforderungen durch Unternehmen und um nicht risikobasierte Zulieferer zu entlasten
  • Entlastung von Zulieferern/KMU durch zusätzliche Klarstellungen durch das BAFA
  • Erarbeitung von Mustervertragsklauseln und KMU-Fragebögen
  • Unterstützung für Brancheninitiativen und das Pooling von Audits
  • Orientierung zu Standards und Zertifizierungen
  • bessere Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung durch Beratungsstruktur im In- und Ausland
Das Sofortprogramm ergänzt die in der Wachstumsinitiative unter Punkt 15 ankündigten Vorhaben.
Folgende Dokumente sind für Sie zum Download bereitgestellt:

Quelle: DIHK