KMU UND GROSSUNTERNEHMEN

FÖRDERUNG VON NICHT-ÖFFENTLICHER SCHNELLLADEINFRASTRUKTUR

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 6. Juli 2023 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar.
Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt damit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse.
 
Die Antragstellung ist seit dem 3. Juni 2024 wieder möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung. Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf (unter „Bekanntmachung“), die technischen Mindestanforderungen sind zu beachten. Eine Auflistung gängiger Schnelladeeinrichtungen und eine Zusammenstellung der technischen Mindestanforderungen finden Sie unter „Downloads“.

Wie wird gefördert?

Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, der maximal mögliche Förderbetrag ist auf 5 Mio. € begrenzt.
Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem max. möglichen Höchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart (KMU oder GU).
Die Antragsstellung erfolgt mittels Online-Antrag unter https://lis.ptj.de/.
In der Förderplattform werden Sie nach der Registrierung Schritt für Schritt bis zur Einreichung des Antrags geführt. Für die Antragstellung benötigen Sie einen aktuellen Handelsregister-Auszug und ggf. eine KMU Erklärung. Im Antrag geben Sie die Standorte der geplanten Schnelladeeinrichtungen und die Anzahl der geplanten Ladepunkte jeweils mit Nennladeleistung pro Ladepunkt an.