Fallprüfung

Unbedenklichkeits-bescheinigung

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich erforderlich, wenn öffentliche bzw. staatliche Institutionen oder Einrichtungen, wie z.B. die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk (THW), wirtschaftliche Leistungen auszuführen beabsichtigen und dabei in Konkurrenz zu Unternehmen treten.
Die Tätigkeiten dürfen nur übernommen werden, wenn der Antragsteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen IHK vorlegt.
Die IHK Magdeburg kann im Einzelfall und nach eingehender Prüfung bescheinigen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, die öffentlichen Institutionen für zivile Aufgaben einzusetzen. Dabei ist jede Fallprüfung individuell abzuwägen. Eventuell kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nur für einen Teil der beantragten Leistung erteilt werden.

THW und Bundeswehr

Anträge sind formlos schriftlich an die IHK Magdeburg zu stellen. Folgende Inhalte sind dabei zu nennen:
  1. Art der beabsichtigten Maßnahme,
  2. Dauer der Maßnahme,
  3. geplanter Einsatz von THW, Bundeswehr o.ä. Einrichtungen, welche Ortsgruppe usw., Einsatzzweck,
  4. Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen ggf. für die Maßnahme in Frage kommt,
  5. Anschrift des Antragstellers mit Telefon und E-Mail für Rückfragen
Ansprechpartner bei der IHK Magdeburg:
Kathleen Ardelt, Tel: 0391 56 93 451, E-Mail: ardelt@magdeburg.ihk.de

Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16 d Satz 2 SGB II)

können die Jobcenter eine Unbedenklichkeitserklärung verlangen um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Sogenannte unbedenkliche Tätigkeiten, bei denen eine Verdrängung oder Beeinträchtigung der Beschäftigung von Wirtschaftsunternehmen als unwahrscheinlich anzusehen ist, bedürfen einer Unbedenklichkeitserklärung der IHK.
Beeinträchtigung oder Verdrängung regulärer Arbeit bedeutet, dass
  • die Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  • die Wiederbesetzung frei gewordener Arbeitsplätze,
  • die notwendige Erweiterung des Personalbestandes,
  • die Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse oder
  • eine sich daran anschließende unbefristete Einstellung
nicht durch die Schaffung einer AGH verhindert werden dürfen.

Für die Erstellung der Unbedenklichkeitserklärung sind folgende Unterlagen elektronisch per E-mail einzureichen:
  1. Beschreibung des Projektes mit
  2. Einsatzort,
  3. Maßnahmenbeginn und -ende,
  4. Teilnehmerzahl,
  5. Begründung der Zusätzlichkeit der Maßnahme
  6. Kopie des Antrages an das Jobcenter
Ansprechpartner bei der IHK Magdeburg:
Mathias Schönenberger, Tel: 0391 56 93 402, E-Mail: schoenenberger@magdeburg.ihk.de