„Meisterbonus PLUS“
Beruflicher Aufstieg macht sich bezahlt
Mit dem „Meisterbonus PLUS“ wird ein gezielter Anreiz geschaffen, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Für Sachsen-Anhalt wird die Verfügbarkeit von beruflich qualifizierten Fachkräften zunehmend zu einem entscheidenden Standortvorteil und trägt entscheidend zur Zukunftssicherung bei. Der Aufstiegsbonus soll einen Beitrag dazu leisten, die Anzahl beruflich qualifizierter Fachkräfte in Sachsen-Anhalt zu steigern und das persönliche Engagement für die Weiterentwicklung zu wertschätzen.
„Wir brauchen gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte für Unternehmensnachfolgen, Gründungen und Übernahme von verantwortungsvollen Fach- und Führungsstellen in unseren Unternehmen. Dieser Bonus für Weiterbildungserfolge ist ein Zeichen dafür, dass auch Sachsen-Anhalt verstanden hat, dass dieser Personenkreis gefördert und gewertschätzt werden muss, damit unsere Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.“ so Stefanie Klemmt, Geschäftsführerin Berufsbildung der IHK Magdeburg.
Mit dem Bonus werden Absolventen und Absolventinnen einer Aufstiegsfortbildung gefördert, deren Abschluss von der Bund-Länder Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 zugeordnet werden kann und die erfolgreich eine Fortbildungsprüfung bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden.
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden die Gelder bis 31. Dezember 2026 zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist ab sofort und auch rückwirkend möglich. Die Feststellung des Prüfungsergebnisses muss nach dem 1. Januar 2024 erfolgt sein und darf zur Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die fachlich und örtlich zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt, von welcher das Zeugnis ausgestellt worden ist. Für die IHK Magdeburg sind das u.a. die IHK-Abschlüsse Industrie- und Fachmeister, Fachwirte und Bilanzbuchhalter.
Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Sachsen-Anhalt nicht angeboten wird.
Der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen-Anhalt liegen.
Die Feststellung des Prüfergebnisses muss nach dem 1. Januar 2024 erfolgt sein und darf zur Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Die Antragstellung muss durch die Privatperson über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (online) gestellt werden.
Der Meisterbonus wird nur ein Mal pro Person gewährt. Bitte senden Sie uns mit der Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen eine Kopie Ihres Personalausweises und die Eigenerklärung zur Zuwendungsvoraussetzung.
Alle Formulare zur Beantragungen finden Sie hier.
Unsere Weiterbildungsberater unterstützen Sie gern bei der Suche nach der geeigneten Qualifikation.