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Weiterbildungsstipendium
Erhöhung des Förderhöchstbetrags zum 1. Januar 2025
Im Weiterbildungsstipendium steigt zum 1. Januar 2025 der Förderhöchstbetrag von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 3.045 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Stipendiaten, die ab dem 1. Januar 2025 neu aufgenommen werden oder sich zu diesem Zeitpunkt noch im Programm befinden.
Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg. Nach der Ausbildung durchstarten und Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger schau dir die Spots an.
Wer kann sich bewerben?
Gefördert werden kann, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat,
- die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden hat,
- oder auch durch einen begründeten Vorschlag vom Ausbildungsbetrieb
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
- Eine Bewerbung ist jederzeit möglich!
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in das Förderprogramm. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
- unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK.
Wie Ihre IHK Sie bei ihren persönlichen Weiterbildungsplänen unterstützt sehen Sie hier im Video.
Ansprechpartner
Ansprechpartner/-in in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg ist eine dieser Stellen.
Ansprechpartnerin in der IHK Magdeburg ist Lisa-Marie Götze,
Telefon: 0391/56 93 – 131, E-Mail: Lisa-Marie.Goetze@magdeburg.ihk.de
Telefon: 0391/56 93 – 131, E-Mail: Lisa-Marie.Goetze@magdeburg.ihk.de
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch unter: http://www.sbb-stipendien.de.