§34a Unterrichtung
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Für alle Bereiche, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Bewachungsverordnung.
Die Unterrichtung muss jeder nachweisen, der mit der Durchführung/Organisation der entsprechender Bewachungsaufgaben unmittelbar befasst ist.
Dieses betrifft:
- Wachpersonal in Bewachungsunternehmen,
- Selbständige,
- gesetzliche Vertreter juristischer Personen und
- die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen.
Die Unterrichtung nach § 34 a GewO für Arbeitnehmer ermöglicht eine Beschäftigung bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen:
- Objekt- und Werkschutz
- Revier- und Streifenwachdienst
- Geld- und Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
- Personenschutz
- Veranstaltungsschutz etc.
- Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen
Das wichtigste in Kürze
- Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden montags bis freitags in Vollzeit von 09:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der IHK Magdeburg, Salzwedel und Wernigerode
- Die Termine werden in der Regel monatlich angeboten
- Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache
- Die Teilnahmegebühr beträgt 360,00 €
- Es besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht!
Hinweis:
Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen überprüft. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, mangelnder inhaltlicher Kenntnisse sowie bei Fehlzeiten verweigert werden.
Die Kenntnisse der unterrichteten Themen werden durch mündliche und schriftliche Verständnisfragen überprüft. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse, mangelnder inhaltlicher Kenntnisse sowie bei Fehlzeiten verweigert werden.