Weiterbildung
Bilanzbuchhalter/-in (Geprüfte/-r) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Die hohe Qualifikation des Fortbildungsabschlusses Bilanzbuchhalter hat die Absolventen seit jeher zu gesuchten betrieblichen Spezialisten gemacht. Diese IHK-Weiterbildungsprüfung ist daher - bei bekanntermaßen hohen Prüfungsanforderungen - auch besonders stark nachgefragt.
Bilanzbuchhalter besitzen eine kaufmännische Berufsausbildung und mehrjährige umfassende Berufserfahrung in der betrieblichen Finanzbuchhaltung, der Kosten- und Leistungsrechnung oder in der Mandantenbetreuung bei Steuerberatern. Sie besitzen das im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen notwendige betriebswirtschaftliche, handels- und steuerrechtliche Wissen, beherrschen die Verfahren der Bilanzierung und sind sicher im Abschluss. In der Finanzbuchhaltung können sie periodische Erfolgsrechnungen durchführen und Vorarbeiten zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht leisten. In der Betriebsbuchhaltung gehören die Inventur, die Kostenträgerrechnung und der Betriebsabrechnungsbogen zu ihren Aufgaben. Sie sind Gesprächspartner von Geschäftsleitung und Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, Steuerberater und Finanzamt. In mittleren und kleinen Betrieben tragen Bilanzbuchhalter oft umfassende Verantwortung für das Finanz- und Rechnungswesen. Auch Betriebswirte und Diplomkaufleute nutzen den Bilanzbuchhalter-Abschluss zur Spezialisierung und Vertiefung ihrer Kenntnisse.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit sollen IHK Geprüfte Bilanzbuchhalter/-innen in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen. Zu diesen Aufgaben gehören:
- Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten,
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden,
- die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren,
- ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen,
- finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln,
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen sowie
- Berufsausbildung organisieren und durchführen.
Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie Ihre Zulassungsvoraussetzungen, bevor Sie sich zur Prüfung bzw. Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, bei der zuständigen IHK prüfen.
Die IHK Magdeburg hat hierfür einen Antrag auf Prüfung der Zulassung auf seiner Homepage hinterlegt. Bitte legen uns Sie Ihre vollständigen Unterlagen frühzeitig vor.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
2. a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre persönlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen.
Ihre Unterlagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 389 KB) zur Überprüfung senden Sie bitte an das Postfach weiterbildung@magdeburg.ihk.de
Informationen zur Prüfung
Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die Rechtsverordnung für die IHK Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" und die Rahmenplanempfehlung des DIHK.
Die Aufgaben orientieren sich an der Lernzieltiefe der Rahmenplanempfehlung und geben einen Querschnitt der empfohlenen Unterrichtsinhalte wieder.
Die Prüfungszeiten entsprechen in der Regel den Mindestzeiten der Verordnung. Die Aufgabensätze bestehen aus konventionellen - offenen - Fragen.
Für die schriftliche Prüfung wurden nur solche Aufgaben ausgewählt, die anhand von geltenden Gesetzen oder Durchführungsverordnungen und Richtlinien zu lösen sind.
Die als Hilfsmittel zugelassenen Gesetze, Durchführungsverordnungen und Richtlinien werden jedem Prüfungsteilnehmer/ jeder Prüfungsteilnehmerin mit der Einladung zur Prüfung bekanntgegeben.
Sollten Gesetzestexte mit einem aktuelleren als dem hier oder in der Hilfsmittelliste angegebenem Rechtsstand verwendet werden bzw. Unsicherheiten wegen Gesetzesänderungen im Laufe eines Jahres vorliegen, sollte die jeweils verwendete Fassung vom Prüfungsteilnehmer/-in in seiner schriftlichen Ausarbeitung angegeben werden.
In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragraphen sind, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen bzw. Kommentierungen sind unzulässig!
Darüberhinausgehende Hilfsmittel, z. B. finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt.
Elektronische Kommunikationsmittel, z. B. Handy, Smartphone, Laptop oder der Gleichen, sind ebenfalls als unzulässige Hilfsmittel anzusehen und von der Nutzung innerhalb der Prüfung ausgeschlossen.
Zu Beginn der Prüfung werden jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Aufgaben- und Lösungsteil sind beide zusammen, mit dem Konzeptpapier, am Ende der Prüfung abzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass eine vom Prüfungsausschuss nicht lesbare Prüfungsarbeit mit der Note „ungenügend“ (null Punkte) bewertet wird. Hieraus resultierende Rechtsfolgen ergeben sich aus der Prüfungsordnung.
Alle Prüfungsfächer sind auf 100 Punkte ausgelegt.
Konzeptpapier wird in ausreichender Anzahl während der Prüfung zur Verfügung gestellt. Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüberhinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.
Bitte verwenden Sie bei der Lösung der Prüfungsaufgaben nur Dokumentenechtes Schreibmaterial. (Kugelschreiber oder Fine Liner) Die Schreibfarbe ist bitte in blau oder schwarz zu wählen! Andere Farben sind den Prüfern vorbehalten.
Antworten die nicht in die Wertung einfließen sollen, streichen Sie bitte mit Hilfe eines Lineals durch. Korrekturroller sind unerwünscht.
Stellen Sie bitte eindeutig dar, zu welcher Aufgabenstellung Sie geantwortet haben. (Bsp. zu 1/ zu 2a/ zu 3d usw.)
Es fließen nur Antworten in die Bewertung ein, die eindeutig einer Fragestellung zugeordnet werden können.
Wie ist der schriftliche Prüfungsteil aufgebaut?
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
Die drei Aufgabenstellungen sind aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt. Sie ermöglichen dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin eigenständige Lösungen. Die Aufgabenstellungen sind so gestaltet, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3* einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2* insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden.
*) "Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1819)"
Wie ist die mündliche Prüfung aufgebaut?
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein sich daran direkt anschließendes Fachgespräch.
In der mündlichen Prüfung soll nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
Präsentation
Welche inhaltlichen Vorgaben für das Thema der Präsentation gibt es?
In der Präsentation sollen Prüfungsteilnehmer/-innen nachweisen, fähig zu sein, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und lösen zu können. Der/ die Prüfungsteilnehmer/-in wählt selbst ein Thema für die Präsentation. Das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen und wird mit einer Kurzbeschreibung des Problems sowie einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss.
Zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung wird das Thema durch den/ die Prüfungsteilnehmer/-in benannt. Dies erfolgt mit Hilfe eines Formblattes, was mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil durch die IHK Magdeburg zur Verfügung gestellt wird. Einzureichen ist auch eine Erklärung, dass die Themenwahl selbstständig erarbeitet wurde.
Die IHK nimmt den Themenvorschlag entgegen.
Es erfolgt keine Rückmeldung über die Eignung des gewählten Themas. Im Rahmen der Durchführung der Prüfung ist es eine gewollte Anforderung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Aus diesem Grund werden am Prüfungstermin auch nicht nur die Güte der Präsentation, sondern auch die Güte des gewählten Themas bewertet. Dies entspricht den Anforderungen der Verordnung hinsichtlich des Inhaltes und des fachlichen Niveaus. Durch die Wahlfreiheit der Teilnehmer bei der Themenausgestaltung muss hier die Einschätzung erfolgen, in welchem Umfang der Teilnehmer den Anforderungen gerecht wurde. Es ist der Preis für die Themenfreiheit des Teilnehmers, dass die Leistung in Anbetracht der unbefristeten Vorbereitungsdauer anforderungsgerecht bewertet wird.
Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Welche Folgen hat es, wenn das Thema nicht rechtzeitig eingereicht wurde?
Wird das Thema nicht fristgerecht eingereicht, führt es dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich vor allem auf die Präsentation beziehen soll.
Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden.
Die bestandene schriftliche Prüfung wird hierbei (innerhalb der 2-Jahres-Frist) angerechnet. Der Teilnehmer wird von einer erneuten Ablegung der schriftlichen Prüfung befreit.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer/-in das bereits früher eingereichte Thema erneut abgeben.
Fachgespräch
Welche Inhalte hat das Fachgespräch?
Im Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass sie in der Lage sind, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
Bewertungskriterien
Bewertungskriterien Präsentation
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Bewertungskriterien Fachgespräch
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Eröffnung
Vorstellen, Begrüßung Thema / konkretes Ziel genannt Ablauf, Inhalt kurz vorgestellt
Präsentation – Hauptteil
Thema überzeugend und prägnant dargestellt Analyse und Einordnung des betrieblichen Handlungsauftrages Entwicklung und Strukturierung eines Lösungsweges Präsentation – Zusammenfassung Kernaussagen zusammengefasst Wurde Ziel innerhalb des zeitlichen Rahmens erreicht?
Medieneinsatz / optischer Aufbau
Medien zum Thema und der Situation angemessen gewählt Handhabung Lesbarkeit / Visualisierung angemessen Stimme (Lautstärke, Stimmlage) Artikulation (Ausdruck, Sprechtempo) Körpersprache (Blickkontakt, offene Gestik, Mimik, Haltung) Wurde Interesse erweckt? |
Fachwissen
Problemerfassung Einbringung fachlicher Berufserfahrung Praxisorientierte Anwendung Argumentation und Begründung
Gesprächsführung
Zielstrebige Abwicklung der Aufgabenstellung Behandlung von Einwänden Rhetorik, z. B. Stimme, Artikulation, Körpersprache Situationsbezogene Verständigung/Aussagen Kommunikationsverhalten aktiv/passiv |
Wie setzt sich das Ergebnis der mündlichen Prüfung zusammen?
Wie setzt sich das Ergebnis der mündlichen Prüfung zusammen?
Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung sind gesondert und mit Punkten zu bewerten.
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung sind die drei schriftlichen Aufgabenstellungen gleich zu gewichten.
Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten.
Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das arithmetische Mittel gebildet; anhand dessen wird die Gesamtnote festgestellt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden.
Der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin hat die Wiederholungsprüfung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, ist von der schriftlichen Prüfung zu befreien, wenn die in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung erbrachte Leistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung auch eine bereits bestandene Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Prüfung!